Patientendaten auf Papier gehören bald der Vergangenheit an. Spätestens in zehn Jahren soll das Gesundheitswesen digitalisiert sein. Dann können Fachpersonen jederzeit auf medizinische Informationen eines Patienten zugreifen, wenn dieser damit einverstanden ist.

Immer mehr Leute buchen Reisen über das iPhone, es wird online eingekauft und auch Zahlungen werden immer häufiger über das E-Banking abgewickelt. «Im Gesundheitswesen hinken wir jedoch hinterher», sagte Adrian Schmid, Leiter der Geschäftsstelle «eHealth Suisse», am Mittwoch in Zürich vor den Medien.

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Arbeit mit Papier und ohne Überblick

Noch immer bearbeite die Mehrheit der Ärzte die Daten auf Papier. Die Kommunikation erfolge zu 41 Prozent per Fax, zu 26 Prozent per Post. Eine reibungslose Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patienten sowie unter den Leistungserbringern sei jedoch für Qualität und Patientensicherheit von grosser Bedeutung.

So hat laut Schmid heute niemand einen genauen Überblick über die Abgabe von Medikamenten. Das führe dazu, dass 4 bis 6 Prozent der Spitaleintritte auf Medikationsfehler zurückzuführen seien. Mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) soll die Quote um rund 50 Prozent verringert werden.

Elektronischen Patientendossiers in der Vorbereitung

Die eidgenössischen Räte haben im Juni die Einführung des EPD beschlossen. Bis Anfang 2017 will der Bund die rechtlichen Grundlagen zum Aufbau des Patientendossiers schaffen, wie Salome von Greyerz, Abteilungsleiterin Gesundheitsstrategien im Bundesamt für Gesundheit (BAG), ausführte.

Das EPD ist jedoch «kein nationales Grossprojekt». Die medizinischen Daten werden dezentral gespeichert, sollen aber unabhängig von Zeit und Ort überall abrufbar sein. Die dezentrale Lösung erlaube es, den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, sagte Schmid.

Mit der Festlegung einheitlicher Standards will der Bund jedoch verhindern, dass viel Geld in Systeme investiert wird, die untereinander nicht kompatibel sind und sich nicht vernetzen lassen. Für den Aufbau von EPD stellt der Bund den Kantonen rund 30 Millionen Franken zur Verfügung.

Patienten entscheiden selber über Daten

Damit Gesundheitsfachpersonen auf das EPD zugreifen können, müssen sie sich zu einer so genannten Stammgemeinschaft zusammenschliessen. Die Teilnahme der Spitäler ist innerhalb einer Frist von drei Jahren obligatorisch. Für Pflegeheime gilt eine Frist von fünf Jahren.

Wer nicht teilnimmt, darf nicht mehr auf der Spitalliste geführt werden. Für Gesundheitsfachpersonen im ambulanten Sektor, etwa Apotheken, Ärzte mit eigener Praxis und Spitexorganisationen ist der Beitritt freiwillig.

Dasselbe gilt für die Patienten. Sie entscheiden selber, ob sie ihre medizinischen Daten in einer virtuellen Akte ablegen lassen wollen. Und sie entscheiden auch selber, welchen Gesundheitsfachpersonen sie Zugriff auf ihre medizinischen Informationen gewähren wollen, wie Greyerz betonte.

Jeder Zugriff auf das EPD werde protokolliert. Die Patientin oder der Patient könne die Protokolldaten jederzeit einsehen und erhalte dadurch die Kontrolle darüber, wer wann auf sein oder ihr EPD zugegriffen habe. Informationssicherheit und Datenschutz hätten höchste Priorität, hiess es an der Medienkonferenz.

Grosse Dynamik in den Kantonen

In mehreren Kantonen laufen bereits Arbeiten zur Einführung des elektronischen Patientendossiers. Es sei eine grosse Dynamik in den Kantonen spürbar, vor allem in der Westschweiz, stellte Schmid fest.

Genf habe bereits vor fünf Jahren mit dem Aufbau eines EPD begonnen und sei am weitesten fortgeschritten, sagte Schmid. Rund 400 Ärzte und 10'000 Patienten seien am elektronischen Patientendossier angeschlossen. Auch in den Kantonen St. Gallen und Aargau sei das Projekt weit gediehen.

Im Kanton Wallis wurde das EPD wegen Sicherheitsbedenken des Datenschützers vorläufig sistiert. Das werde den weiteren Ausbau etwas verzögern, sagte Schmid. Der Fall Wallis sei für die andern Kantone aber ein «Weckruf» gewesen, beim Aufbau einer vertrauenswürdigen Plattform sorgfältig vorzugehen.

Zürich strebt offene Lösung an

Der Kanton Zürich wird das EPD-Projekt Anfang 2016 starten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kanton aus dem Lotteriefonds einige Millionen Franken zur Verfügung stellt, wie Samuel Eglin, Präsident des privaten Trägervereins Zürich Affinity Domain (ZAD), ausführte.

Angeboten werden in einem ersten Schritt Dienstleistungen für Leistungserbringer, die nicht unmittelbar mit dem EPD zu tun haben. Auf diese Weise sollen Ärzte und Spitäler für das elektronische Patientendossier motiviert werden. Die Patienten will man vor allem bei Spitaleintritten von den Vorteilen des EPD überzeugen.

Die Zürcher Stammgemeinschaft ist nicht auf den Kanton Zürich beschränkt, sondern steht Akteuren aus der ganzen Schweiz offen. Das spare Aufbaukosten, erschliesse Synergien und sorge für einen effizienten Betrieb, sagte Eglin.

(sda/ccr)