Dem Unternehmer Ranjit Masuta droht der Pass-Entzug: Nachdem dem Schweizer indischer Herkunft die erleichterte Einbürgerung 2008 aberkannt worden war, hatte er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Diese wurde vom Gericht nun abgelehnt.

Der Unternehmer, der sich aus anderen Gründen schon seit sechs Jahren im Clinch mit der Schweizer Justiz befindet, dürfte nun seinen Schweizer Pass verlieren. Damit droht Masuta die Staatenlosigkeit, da er mit seiner Einbürgerung auch die indische Staatsangehörigkeit verloren hatte.

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Der Grund für die Aberkennung: Masutas Einbürgerung beruhe auf einer Scheinehe, so das Gericht. Im März 1990 hatte er eine 24 Jahre ältere Schweizerin geheiratet. Daraufhin erhielt er zunächst eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, 2003 wurde er dann eingebürgert.

Der Vorwurf gegen Ranjit Masuta lautet nun, er habe die Ehe allein deshalb geführt, um eingebürgert zu werden. Daneben soll er eine weitere Beziehung mit einer Deutschen pakistanischer Herkunft geführt haben, mit der er auch drei gemeinsame Kinder hat. Begonnen habe die Beziehung 2002 – noch vor der erleichterten Einbürgerung. Jedoch habe er diese bei der Befragung verschwiegen.

Masuta gibt die Beziehung zu – bezeichnet diese allerdings als «Leihmutterschaft», von der seine Ehefrau auch gewusst habe. Das Gericht zeigte sich von der Erklärung nicht beeindruckt und schmetterte die Beschwerde des Geschäftsmannes ab.

Verhaftet im Telefonkartenfall

Diese neue Entwicklung ist nicht der einzige Grund, aus dem Masuta Probleme mit der Schweizer Justiz hat: Bereits seit fast sechs Jahren ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug und Geldwäscherei gegen den Unternehmer. Masuta hatte sich ein Billigtelefonie-Imperium aufgebaut. Angefangen mit Call-Centern, von denen aus Migranten billig in die Heimat telefonieren konnten, verkaufte er schliesslich mit seinem Unternehmen WTN Telefonkarten für den gleichen Zweck. Laut eigenen Angaben habe er Karten für 30 Millionen Franken im Jahr verkauft.

Im Winter 2006 wollte er mit WTN, das einen Umsatz von 100 Millionen Franken im Jahr aufwies, an die Börse. Doch zwei Wochen vor dem geplanten Börsengang im November verhaftete man Masuta. Der Vorwurf: Masutas Firma habe auf den Plakaten für die Telefonkarten mehr Minuten versprochen, als tatsächlich vertelefoniert werden konnten. Doch eine Anklage hat es in dem Fall bis heute nicht gegeben.

Seine Konten bleiben dennoch eingefroren – darunter leidet nicht nur der Unternehmer selbst, sondern auch die Gemeinde des Sikh-Tempels in Langenthal, in den Masuta und seine Familie 2006 mehrere Millionen Franken investiert hatten. Die Hypothek für den Bau des Tempels ist noch nicht abbezahlt, das Geld, das noch fehlt, kann der ehemalige Gönner wegen der gesperrten Konten nicht zahlen.

Was Masutas drohende Staatenlosigkeit angeht, bleibt ihm nun noch die Möglichkeit, mit einer Beschwerde vor das Bundesgericht zu ziehen. Für eine Stellungnahme dazu waren jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels weder Masuta selbst noch sein Anwalt erreichbar.

(tno)