Das Bundesgericht hat am Mittwoch das schriftliche Urteil in einem Präzedenzfall um die Auslieferung von Kundendaten an die französische Steuerbehörde veröffentlicht. Es erläuterte darin die Beweggründe für den Entscheid von Ende Juli, Frankreich sensible Daten zu den Inhabern von rund 40.000 Schweizer Konten bei der UBS zukommen zu lassen, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden.

Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war eine Liste mit zehntausenden Kontonummern, die deutsche Ermittler bei einer Hausdurchsuchung bei der UBS beschlagnahmt und anschliessend an die französischen Behörden weitergeleitet hatten. Die Franzosen wollten daraufhin abklären, ob sich auf der Liste auch Steuerbetrüger befinden, und hatten die Schweizer Steuerbehörde daher um Amtshilfe gebeten: Sie wollten Informationen zu den Inhabern der Kontonummern in Erfahrung bringen - etwa Namen, Geburtsdaten und Kontostände. Die UBS hatte sich jedoch dagegen gesperrt: Die Bank ist der Meinung, das Gesuch der französischen Behörden war nicht spezifisch genug, es handele sich um einen unrechtmässigen «Fischzug».

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Das Gericht kam am Ende zu dem Schluss, dass das Amtshilfeersuchen hinreichend konkrete Verdachtsmomente für ein steuerrechtswidriges Verhalten der Personen nennt.

Nach Einschätzung von Rechtsexperten können nun auch andere Staaten mit ähnlichen Anliegen wie die Franzosen gegen Steuerflüchtlinge vorgehen. Das Bundesgericht nannte in dem Urteil die Kriterien für ein Amtshilfeersuchen: Die Behörde müsse eine detaillierte Beschreibung der betroffenen Personengruppe geben. Sie müsse auch begründen, weshalb diese Gruppe das Steuerrecht verletzt habe und aufzeigen, dass die geforderten Informationen zur Erfüllung der Steuerpflicht führten.

Das Bundesgericht machte auch klar, dass die Daten nicht gegen die UBS in dem milliardenschweren Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche verwendet werden dürfen. Es gebe keine Anzeichen, dass Frankreich die entsprechenden Zusicherungen verletzen werde. Ein Gericht in Paris hatte das Institut in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt. UBS hatte das Urteil angefochten und stellt sich auf einen jahrelangen Rechtsstreit in Frankreich ein.

(reuters/tdr)