Der Bundesrat verlängert die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von zwölf auf achtzehn Monate. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Die Änderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.

Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate hätten die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren, schreibt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einer Mitteilung zur heutigen Bundesratssitzung.

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Ab 1. September wieder weitgehend das normale Verfahren

Der Bundesrat habe weiter eine vom Arbeitgeber zu tragende Karenzfrist von einem Tag vorgesehen. Zudem habe er die Berücksichtigung von Überstunden vor dem KAE wiedereingeführt. Auch diese Änderungen treten am 1. September 2020 in Kraft.

Damit tritt zu diesem Zeitpunkt wieder weitgehend das normale Verfahren zum Bezug von KAE in Kraft, wie es bis zum 1. März 2020 vollzogen worden war. Bis Ende August 2020 können Unternehmen während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) geltend machen.

Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, habe der Bundesrat deshalb die Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung beschlossen, heisst es weiter.

(gku)