Die Rentenversprechen der zweiten Säule lassen sich längst nicht mehr mit dem Kapital der Rentnerinnen und Rentner erfüllen. Vergangenes Jahr mussten dafür 7,2 Milliarden Franken von der aktiven Generation umverteilt werden. Die Corona-Krise dürfte das Problem noch verschärfen.

Dieses Fazit zieht die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) an der Jahresmedienkonferenz vom Dienstag in Bern. Der Rückblick auf das Jahr 2019 fällt noch durchaus positiv aus: Wegen der Entwicklung der Aktienmärkte betrug die Netto-Vermögensrendite hohe 10,4 Prozent. Entsprechend erhöhten sich bis Ende Jahr die Deckungsgrade.

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Bei Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung stieg der durchschnittliche Deckungsgrad von 106,4 Prozent Anfang 2019 auf 111,6 Prozent Ende Jahr. Die Corona-Krise machte die Gewinne bereits wieder zunichte: Per Ende April betrug der Deckungsgrad noch geschätzte 105,6 Prozent. Ein Teil der Vorsorgeeinrichtungen ist bereits in Unterdeckung gerutscht, betroffen ist rund ein Viertel des Vorsorgekapitals.

Die OAK BV geht davon aus, dass es bis Ende Jahr weitere Einbussen gibt. Das Ausmass hänge vom weiteren Verlauf der Krise ab, sagte OAK-BV-Präsidentin Vera Kupper Staub vor den Bundeshausmedien. Wenn es gelinge, die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu begrenzen, seien die meisten Vorsorgeeinrichtungen in der Lage, die Einbussen zu tragen.

Umstrittener Umwandlungssatz

Ein anderes grosses Risiko sind nach Einschätzung der Oberaufsicht die hohen Umwandlungssätze. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge liegt der Mindestumwandlungssatz bei 6,8 Prozent - auf 100'000 Alterskapital gibt es eine Jahresrente von 6800 Franken.

In den vergangenen Jahren sind mehrere Anläufe zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes gescheitert. Eine weitere Reform ist derzeit in der Vernehmlassung. Darin ist eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent vorgesehen.

Auch im Überobligatorium sind die Umwandlungssätze trotz Senkungen laut OAK BV immer noch zu hoch. Dies führt zu Finanzierungsrisiken und zu Umverteilung. Hinzu kommt, dass die Wertschwankungsreserven nur zu etwa zwei Dritteln geäufnet werden konnten.

Die Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter endlich den ökonomisch und demografisch veränderten Realitäten anzupassen, sei durch die Corona-Krise noch dringlicher geworden, sagte die OAK-BV-Präsidentin. Sie warnte davor, das Problem weiter zu verschleppen. «Der Reformstau muss hier gelöst werden.»

Tiefe Einkommen betroffen

Für einen grossen Teil der Versicherten hätte eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes wenig spürbare Auswirkungen. Viele Vorsorgeeinrichtungen hätten ihre Verantwortung wahrgenommen und die reglementarischen Umwandlungssätze dort gesenkt, wo dies möglich sei, sagte Vizepräsidentin Catherine Pietrini.

Hohe Kosten müssten jene tragen, die nahe am BVG-Obligatorium seien. Das fällt laut Pietrini auf Arbeitgeber und Aktive zurück - typischerweise auf solche mit tiefen Löhnen, die in Minimalleistungs-Vorsorgeeinrichtungen versichert sind.

OAK-BV-Direktor Manfred Hüsler wies auf die besonderen Probleme der Freizügigkeitsstiftungen hin. Diese litten schon bisher unter den Negativzinsen, da diese nicht an die Versicherten weitergegeben werden können. Die Corona-Krise wird diese Situation nach seinen Angaben weiter verschärfen, da den Stiftungen mit steigender Arbeitslosigkeit mehr Freizügigkeitsguthaben zufliessen werden.

Hüsler warnte vor Liquidationen - mit entsprechenden Folgen für die Versicherten. Entweder müsse der Gesetzgeber erlauben, dass Negativzinsen an die Versicherten weitergegeben werden, oder aber Freizügigkeitsstiftungen müssten von Negativzinsen befreit werden.

(sda/tdr)