Im Kampf gegen Geldwäscherei hat fast jeder dritte EU-Staat das geltende Recht nicht fristgemäss umgesetzt. Die EU-Kommission eröffnete deshalb am Mittwoch Strafverfahren gegen die Niederlande, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern.

Die jüngste Geldwäsche-Richtlinie war 2016 nach den islamistischen Terroranschlägen in der EU auf den Weg gebracht worden. Sie soll unter anderem dazu dienen, die Finanzierung des Terrors zu unterbinden.

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Die nun gerügten Staaten hätten bis zum Fristablauf am 10. Januar 2020 keine Massnahmen zur Umsetzung angezeigt, kritisierte die EU-Kommission. Sie müssten dies umgehend nachholen.

Auch Deutschland ist Sünder

Der Finanzexperte der Grünen im EU-Parlament Sven Giegold begrüsste die Verfahren, erklärte aber, selbst frühere Vorschriften seien immer noch nicht umgesetzt. «Auch Deutschland gehört zu den Sündern bei der Geldwäscheprävention.»

«Seit 2007 hat Deutschland es nicht geschafft, eine funktionsfähige Verdachtsmeldestelle für Geldwäsche einzurichten», meinte Giegold. Die Brüsseler Behörde müsse hier ebenfalls durchgreifen.

(sda/mlo)