Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) fordert vom Bundesrat einen schnelleren Lockerungs-Rhythmus. Sie tut dies «aus Sorge um die grossen wirtschaftlichen und sozialen Folgen» der Corona-Krise, wie sie schreibt.

Allerdings macht die WAK-S den Vorbehalt, dass die epidemiologische Lage eine schnellere Öffnung zulassen muss. Gleichzeitig fordert die WAK-S, dass der Bund das Testen fördert und die ungedeckten Kosten dafür trägt.

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Das Gremium will dazu eine Bestimmung ins Covid-19-Gesetz schreiben, das das Parlament in der Frühjahrssession beraten wird. Den entsprechenden Antrag beschloss die WAK-S mit 10 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung.

Terrassen auf ab 1. März

Mit 9 zu 2 Stimmen und ebenfalls einer Enthaltung verabschiedete die WAK-S einen Brief an den Bundesrat, mit dem sie raschere Öffnungen fordert. Die Fünf-Personen-Regel für private Treffen soll demnach so bald als möglich fallen – vor allem wegen der negativen Folgen auf das soziale Leben.

Gastronomiebetriebe sollen nach dem Willen der WAK-S Terrassen schon ab 1. März offen halten und ab 15. März wieder öffnen dürfen. Der Bundesrat will indessen, das Restaurants frühestens ab 22. März ihre Aussenbereiche öffnen dürften.

Grössere Osterfeiern

Eine Öffnung mit Publikum ab 15. März regt die WAK-S bei Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport an. Lockerungen fordert die WAK-S schliesslich auch für religiöse Veranstaltungen und Gottesdienste. An Ostern sollen mehr als 50 Personen gemeinsam feiern können. Zurzeit sind höchstens 50 Personen zugelassen.

Die Strategie der vorsichtigen Öffnung, über die der Bundesrat am Mittwoch entscheiden wollte, gerät damit zunehmend unter Druck. Vor der (wichtigen) ständerätlichen WAK hatten bereits andere Parlamentskommissionen, etliche Kantone und auch Verbände einen schnelleren Ausstieg aus den Schutzmassnahmen gefordert.

Auch junge Firmen sind Härtefälle

Im Weiteren will die WAK-S die Härtefallmassnahmen im Covid-19-Gesetz auf jüngere Firmen ausweiten. Ausserdem sollen die Kantone in diesem und im nächsten Jahr bis zu 12 Sonntagsverkäufe durchführen dürfen.

Neu sollen alle Unternehmen von den Härtefallmassnahmen profitieren können, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden. Bisher wurden nur diejenigen Firmen berücksichtigt, die vor dem 1. März 2020 existierten.

Ausserdem soll der Finanzierungsanteil des Bundes an den Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen Franken von 70 auf 80 Prozent erhöht werden. Dadurch entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von 600 Millionen Franken, weshalb auch der Verpflichtungskredit um diesen Betrag erhöht werden müsste.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken hingegen sollen in bestimmten Fällen erhaltene À-fonds-perdu-Beiträge von mehr als 1 Million Franken zumindest teilweise wieder zurückzahlen müssen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Bestimmung auszuarbeiten. Diese will die WAK-S dann zu Beginn der Frühjahrssession beraten.

Weiter beantragt die Kommission, die Regelung für die Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen um drei Monate auf Ende Juni 2021 zu verlängern. Ansonsten wurden die meisten Anträge des Bundesrats angenommen.

Sonntagsverkäufe gegen Verluste

Mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 5 nahm die Kommission einen Antrag an, der es den Kantonen erlauben würde, in den Jahren 2021 und 2022 pro Jahr bis zu 12 offene Verkaufssonntage durchführen zu können. So könnten die Geschäfte teilweise die Verluste kompensieren, die ihnen durch die Corona-bedingten Schliessungen entstanden seien.

(sda)