Ein halbes Jahr später nun ist die entsprechende Vorlage akut gefährdet. Die Nationalratskommission empfiehlt, das Covid-19-Geschäftsmietegesetz abzulehnen.

Dieses sieht vor, dass Mieter und Pächter, die im Frühjahr von einer behördlichen Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Zeit nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent sollen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter gehen. Vom Gesetz ausgenommen sind Fälle, bei denen sich die Vertragsparteien ausdrücklich und einvernehmlich einigen konnten.

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Eine Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) lehnt das Gesetz weiterhin ab. Nach dem knappen Eintretensvotum in der grossen Kammer an der Sondersession von Ende Oktober empfiehlt die Rechtskommission, das Geschäft in der Gesamtabstimmung abzulehnen.

Die bürgerliche Mehrheit argumentiert, dass mit dem Gesetz rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen werde. Die nun vorliegende Lösung würde ausserdem zu Rechtsunsicherheit führen und der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht Rechnung tragen.

Widersprüchliche Signale

Vor der Gesamtabstimmung wird sich der Nationalrat am Montagnachmittag mit verschiedenen Änderungsvorschlägen der Kommission befassen. So schlägt die Rechtskommission vor, den Mieterinnen und Mietern nicht 60, sondern nur 50 Prozent der geschuldeten Miete zu erlassen. Das Gesetz soll keine Anwendung finden, wenn die Parteien bereits eine Lösung gefunden haben oder wenn der vereinbarte Mietzins stillschweigend bezahlt worden ist.

Gleichzeitig will die Kommission den Geltungsbereich des Gesetzes ausweiten. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Mieterlass auf die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020 zu beschränken. Laut der Kommission soll das Gesetz auch für die Zeit der nachfolgend ergangenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus anwendbar sein. Zudem soll die Regelung auch dann gelten, wenn die Beeinträchtigung nicht durch Massnahmen des Bundes, sondern auch durch solche der Kantone oder der Gemeinden verursacht wurde.

Wirtschaftliche Notlagen, die durch das Gesetz verursacht werden könnten, sollen vom Bund entschädigt werden. Diese Entschädigungen sollen neu nicht nur für die Vermieter und Verpächter, sondern auch für die Mietparteien vorgesehen sein.

Schwierige Ausgangslage

Diverse Minderheiten sehen zu den einzelnen Bestimmungen jeweils abweichende Lösungen vor. Eine linke Minderheit empfiehlt das Gesetz zur Annahme. SP und Grüne bezeichnen die Vorlage als überlebenswichtig für zahlreiche Unternehmen - insbesondere in der Gastronomie.

Auch im Ständerat wird das Gesetz einen schweren Stand haben. Die vorberatende Kommission empfiehlt mit 8 zu 5 Stimmen, nicht darauf einzutreten. Die kleine Kammer entscheidet am Mittwochvormittag darüber. Auch der Bundesrat ist gegen die Vorlage und verweist auf einen kürzlich erschienenen Bericht, wonach derzeit wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern bestehen.

Im Kanton Baselland sagte das Stimmvolk am (gestrigen) Sonntag Ja zu Mietzinserleichterungen für Geschäfte, die von der ersten Welle der Corona-Krise stark betroffen waren. Die Unternehmen werden nun rückwirkend unterstützt. Der Kanton übernimmt ein Drittel der Miete, wenn der Vermieter seinerseits auf ein Drittel der Mietzinseinnahmen verzichtet.

(sda/tdr)