Das Bundesamt überprüft seit 2017 jährlich die Preise von einem Drittel der von den Krankenkassen vergüteten Arzneimittel. Die Kriterien dabei sind Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Es handle sich um einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mit.

Wegen Engpässen bei der Versorgung nehmen laut dem Bund die Ausnahmen - also der Verzicht auf Preissenkungen - zu. 2025 habe das BAG bisher bei 55 Arzneimitteln Ausnahmen gewährt, hiess es.

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