Der Bundesrat plädiert dafür, die Umstellung im Gleichschritt mit der EU vorzunehmen, etwa mit verschärften Vorgaben zum CO2-Ausstoss.
Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch zwei vom Parlament bestellte Berichte zur Frage, wie der Verkehr 2050 ohne Benzin- und Dieselfahrzeuge auskommt. Gemäss dem am 18. Juni an der Urne gutgeheissenen Klimaschutz-Gesetz darf der Verkehr bis 2050 kein Treibhausgas mehr ausscheiden.
Der Bundesrat plädiert dafür, die CO2-Emissionsvorgaben für neue Fahrzeuge analog zur EU anzupassen. Die Ziele der EU für die Zeit ab 2035 sollten grundsätzlich übernommen werden.
Konflikt mit Eigentumsgarantie
«Verfassungsrechtlich anspruchsvoll» wäre laut Bundesrat ein Rechtsanspruch auf Lade-Infrastrukturen für Elektrofahrzeuge. Ein Recht auf ein Ladegerät für Mieterinnen, Mieter und Stockwerkeigentümer könnte zwar ins Zivilgesetzbuch geschrieben werden.
Dies könnte aber der in der Verfassung verankerten Eigentumsgarantie sowie der Wirtschafts- und Vertragsfreiheit zuwiderlaufen. Eine Alternative wäre, dass die Kantone autonom Förderprogramme umsetzen und Vorgaben machen für die Ausstattung von Gebäuden und Parkplätzen.
Der Bund unterstützt Elektrofahrzeuge und Lade-Infrastruktur mit der Roadmap Elektromobilität 2025. Auch die im Parlament hängige Revision des CO2-Gesetzes enthält eine finanzielle Förderung von Lade-Infrastrukturen.
Bundesrat will Förderprogramme verstärken
Im zweiten Bericht liefert der Bundesrat einen Überblick über 14 Förderinstrumente des Bundes, um Pilotprojekte und Erprobungen für die Dekarbonisierung des Verkehrs zu unterstützen. Die Wirkung dieser Programme könnte aber verstärkt werden, zum Beispiel mit einem Austausch über eine Plattform.
Weiter schlägt der Bundesrat Unterstützungen in einer Frühphase vor, um aussichtsreiche Projekte leichter zu identifizieren und ihnen längerfristig Unterstützung zu gewähren. Die Verstärkungsmassnahmen können aus dem bestehenden Budget und mit den heutigen Rechtsgrundlagen umgesetzt werden.