Am Mittwoch beschloss der Bundesrat Eckwerte für eine umfassende Revision des Postgesetzes, die etwa ab 2030 gelten soll. Die Grundversorgung werde dann das heutige Angebot inklusive der voraussichtlich per 2026 vorgezogenen Massnahmen umfassen, schrieb er.

Ab 2026 will der Bundesrat mit Abstrichen an der Grundversorgung die Post um jährlich bis 45 Millionen Franken entlasten. Zudem will er im Postgesetz verankern, wie die Grundversorgung an den fortschreitenden Rückgang der Nachfrage angepasst werden kann. Er will dabei Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen.

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Für Tätigkeitsfelder der Post ausserhalb der Grundversorgung will der Bundesrat Rechtssicherheit schaffen. Bis im Juni 2026 soll das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.