Italien streicht die Schweiz von seiner schwarzen Liste für die Besteuerung von natürlichen Personen. Darauf einigte sich Finanzministerin Karin Keller-Sutter mit ihrem italienischen Amtskollegen Giancarlo Giorgetti, wie das Finanzdepartement am Donnerstag mitteilte.

Die Schweiz stand seit 1999 auf dieser Liste. Die Streichung erfolgt aufgrund einer von beiden Partnern unterzeichneten politischen Erklärung. Nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) beseitigt der Schritt administrative Hürden in den Steuerbeziehungen.

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Das Bild von der Schweiz nahm Schaden

Die Schweiz bemühte sich seit Jahren, von der Liste gestrichen zu werden. Die schwarze Liste schrieb für Personen, die von Italien in die Schweiz ziehen, eine Umkehr der Beweislast beim Steuerdomizil vor. Damit mussten die Betroffenen selbst nachweisen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegt haben.

In Antworten auf mehrere parlamentarische Vorstösse vertrat der Bundesrat in den letzten Jahren die Ansicht, dass die Liste keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Banken hat.

Sie erhöhte jedoch den Verwaltungsaufwand für Italienerinnen und Italiener, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Ausserdem hatte sie einen negativen Beigeschmack für das Image der Schweiz.

Bereits vorher hatte Italien die Schweiz von zwei schwarzen Listen in Steuerfragen gestrichen, diese betrafen aber die Unternehmensbesteuerung.

Homeoffice-Lösung für Grenzgängerinnen

Zudem einigten sich beide Seiten auf eine Verständigungsvereinbarung. Diese wollen sie unterzeichnen, sobald Italien die gesetzliche Grundlage für die Streichung aus der schwarzen Liste verabschiedet hat.

Diese Vereinbarung enthält eine vorübergehende Regelung für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, welche im Homeoffice arbeiten. Ihre Geltungsdauer erstreckt sich vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2023.

Auf den 1. Februar mussten Grenzgänger wieder in ihren Betrieben in der Schweiz arbeiten, wenn sie ihre Steuervorteile nicht verlieren wollten. Ansonsten wären sie im Wohnsitzland besteuert worden.

Ein entsprechendes Abkommen war abgelaufen. Es war wegen der Covid-19-Pandemie 2020 geschlossen worden, um sicherzustellen, dass im Homeoffice arbeitende Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht steuerlich benachteiligt werden. Rund 77'000 italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten im Tessin, viele davon im Gesundheitswesen.

Keller-Sutter zeigte sich gemäss Communiqué erfreut: Zwei wichtige offene Steuerfragen hätten sich klären lassen. Der italienische Finanzminister Giorgetti sei zuversichtlich, dass das Parlament das neue Abkommen zur Grenzgängerbesteuerung in den nächsten Wochen ratifizieren wird, wie das EFD mitteilte. Die eidgenössischen Räte hiessen das Abkommen bereits im März 2022 gut.

(sda/mbü)