Eine grosse Mehrheit der Abgeordneten sprach sich am Mittwoch für ein zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandeltes Gesetz aus. Damit ist der Weg nahezu frei dafür, dass die Regeln nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft treten können. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, dies gilt aber als Formsache.

Der Kompromiss legt zwar keine einheitliche Höhe, aber Standards dafür fest, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden können. Zudem müssen EU-Länder Aktionspläne festlegen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt.

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Der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Dennis Radtke (CDU), sagte: «Wir brauchen überall in Europa eine funktionierende, eine starke Sozialpartnerschaft.» Er hätte sich den Kompromiss aber teils ambitionierter gewünscht: «Ich finde es offen gestanden unerträglich, dass es an einigen Stellen - auch in Deutschland - möglich ist, den gesetzlichen Mindestlohn darüber zu erreichen, dass beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zulagen wie Schmutzzulagen, Lärmzulagen oder sogar Trinkgelder in den Mindestlohn mit eingerechnet werden können.» Es sei aber rechtlich nicht möglich gewesen, dies auf EU-Ebene zu regulieren.

Die Bundesregierung begrüsste die vereinbarten Regelungen. Die vom Bundestag beschlossene einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde stehe in Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie. «Insofern wird im Hinblick auf die Mindestlohn-Richtlinie nach vorläufiger Prüfung auch kein Anpassungsbedarf in der deutschen Mindestlohngesetzgebung gesehen», teilte das Arbeitsministerium mit.

Die Europäische Union darf keine konkreten Lohnhöhen vorgeben, sondern nur Leitlinien erlassen. Vor allem nordische Länder hatten das Vorhaben kritisch begleitet. Dort gibt es zwar keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber eine verhältnismässig hohe Tarifbindung. Die Länder fürchteten, dass die EU sich zu sehr in nationale Angelegenheiten einmischen würde. (sda/ise)