Der Grossteil der Kantone und alle Umwelt- und Heimatschutzorganisationen hatten diesen Vorschlag in der Vernehmlassung abgelehnt, begründete die Landesregierung ihren Entscheid von Ende Mai. Deshalb solle der Aus- und Umbau des Stromnetzes nicht zwingend über Freileitungen erfolgen müssen.

Die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) dagegen will im Höchstspannungsnetz auf Freileitungen setzen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid fiel mit 14 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

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Eine Höchstspannungsleitung soll künftig nur dann als Erdkabel verlegt werden können, wenn es technische Vorteile bringt, kostengünstiger ist oder der verfassungsmässige Moorschutz dies gebietet, wie die Kommission beantragt. Die Installation von Erdkabeln sei sehr ressourcenintensiv, und Reparaturen könnten sehr lange dauern, so die Argumentation.

Freileitungen seien über ihren gesamten Lebenszyklus wesentlich günstiger und wiesen technische Vorteile für den Netzbetrieb auf, schrieb die Urek-N. Vor diesem Hintergrund sei eine Priorisierung zugunsten der Freileitungen gerechtfertigt.

Die Kommission wird in den nächsten Wochen ihre Arbeiten an der Änderung des Elektrizitätsgesetzes zur Beschleunigung des Um- und Ausbaus der Stromnetze fortsetzen. Ziel der Vorlage ist es, jahrelangen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

Sie ist quasi der zweite Beschleunigungserlass im Energiebereich. Das Parlament hatte die erste Vorlage mit Änderungen im Energiegesetz in der Herbstsession verabschiedet. Damit sollen grosse Solarkraftwerke, Windparks und Wasserkraftwerke schneller geplant und bewilligt werden können.