Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier weiter verbreiten und in zwei Schritten weiterentwickeln. Unter anderem soll das Dossier als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesetzlich verankert werden.

Ferner sollen Gesundheitsfachleute, die ambulant tätig sind, zum Führen eines elektronischen Dossiers verpflichtet werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch unter anderem diese Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 2. Mai 2023.

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(sda/mth)