Die kleine Kammer hat am Mittwoch das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Stiftungen, Vereine und Treuhänder nahm sie zuvor vom Eintrag aus. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Strafverfolgungsbehörden sollen mit dem Transparenzregister besser identifizieren können, wer an einem Unternehmen beteiligt ist. Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) bezeichnete das Vorhaben aufgrund des ausländischen Drucks als alternativlos. Gleichzeitig machte er deutlich: «Wir werden damit Geldwäscherei nicht wirklich bekämpfen können.»
Der Bundesrat sieht weitere Massnahmen vor, insbesondere Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater. Über diese wird der Ständerat erst im kommenden Jahr befinden.