Tierversuche werden in der Schweiz nicht verboten. Gemäss der Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG haben die Stimmenden die Tierversuchsverbotsinitiative abgelehnt.

Einmal mehr ist mit dem Nein vom Wochenende der Versuch gescheitert, in der Schweiz ein Verbot von Tierversuchen durchzusetzen. Es war bereits das vierte Volksbegehren zu dem Thema seit 1985, und alle blieben erfolglos.

In Umfragen deutliches Nein

Das Nein überrascht nicht, bereits in Abstimmungsumfragen überwogen die ablehnenden Stimmen. In der SRG-Umfrage äusserten sich zuletzt 68 Prozent gegen das Begehren und rund ein Viertel der Teilnehmenden Prozent dafür. Die Tamedia-Umfrage sah den Nein-Anteil hingegen bei 80 Prozent, die Zustimmung bei noch 18 Prozent.

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Die Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" forderte ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Versuchen an Menschen. In der Verfassung hätten Tierversuche als "Tierquälerei bis hin zum Verbrechen" bezeichnet und bestraft werden sollen.

Bestehende oder neue Produkte, für die Tierversuche durchgeführt werden müssen, hätten nach einem Ja in der Schweiz weder gehandelt noch ein- oder ausgeführt werden dürfen. Forschung ohne Tierexperimente hätte mindestens so viel staatliche Unterstützung erhalten wie die heutige Forschung mit Tierversuchen.

Gesetzliche Auflagen für Versuche

Dem Bundesrat und dem Parlament gingen diese Forderungen zu weit. Und keine einzige Partei hatte die Initiative unterstützt.

Die Bevölkerung wäre vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten, Forschung und Entwicklung würden stark eingeschränkt und der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt, machten die Gegner geltend. Gesundheitsminister Alain Berset warnte davor, dass Teile der medizinischen Forschung ins Ausland verlegt würden.

Für Versuche am Menschen gibt es in der Schweiz detaillierte Gesetzesgrundlagen. Unter anderem müssen die Personen, mit denen geforscht wird, über das Projekt informiert sein und ihr Einverständnis gegeben haben. Für Urteilsunfähige, beispielsweise Kleinkinder, gelten noch weitere Auflagen.

Gesetzliche Anforderungen müssen auch Tierversuche erfüllen. Bewilligt werden diese nur, wenn ohne sie gleichwertige Erkenntnisse nicht möglich sind und sie gewichtigen Nutzen bringen. Es dürfen nur so viele Tiere wie unbedingt nötig verwendet werden, und die Belastung für sie muss so gering wie möglich sein.

Für Initianten sind Versuche ineffizient

Hinter der Initiative standen St. Galler Bürger, unterstützt von rund achtzig Organisationen und Unternehmen. Darunter waren Vertreter von SP und Grünen, Tierschutzgruppen und Tierparteien.

Sie führten ethische Gründe an für ihre Forderung. Aus ihrer Sicht sind Tierversuche zudem ineffizient: Von hundert Wirkstoffen versagten 95 im Menschenversuch, trotz scheinbar erfolgversprechender Ergebnisse bei Tieren.

Die Zahl der Versuche mit Tieren senken will auch der Bundesrat. Anfang 2021 lancierte er dazu das Nationale Forschungsprogramm "Advancing 3R - Tiere, Forschung und Gesellschaft" (NFP 79). 3R steht für Replacement, Reduction und Refinement. Das Programm ist auf fünf Jahre ausgelegt und mit zwanzig Millionen Franken dotiert.

Zahl der Versuchstiere gesunken

Den Initiantinnen und Initianten allerdings genügt der heutige gesetzliche Schutz von Mensch und Tier in der Forschung nicht. Das 3R-Prinzip sei seit über sechzig Jahren bekannt, und doch stagniere die Zahl der Tierversuche seit 25 Jahren mit mehr als einer halben Million "Tieropfern", schrieben sie im Abstimmungsbüchlein.

Die Zahl der Tierversuche in der Schweiz ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. 2020 wurden noch 556'000 Tiere für die Forschung eingesetzt. Gestiegen ist die Zahl der Versuche mit dem höchsten der vier Schweregrade - die Tiere werden dabei schwer belastet. Gegen 20'000 Tiere wurden für solche Versuche eingesetzt.