1. Ich möchte meinen Mitarbeitenden eine Impfprämie auszahlen. Was muss ich beachten?

Eine Impfprämie kann als Gratifikation ausbezahlt werden. Da Gratifikationen an Bedingungen geknüpft sind, ist es grundsätzlich möglich, eine Gratifikationszahlung an die Bedingung einer Impfung zu knüpfen.

Der Arbeitgeber hat aber auch eine Gleichbehandlungspflicht gegenüber den Arbeitnehmenden. Das bedeutet, der Zugang zu dieser Prämie muss für alle Angestellten gleichermassen möglich sein.

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Stefan Mair
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