8./9. Februar 2010: Vor seiner Abreise zu den Olympischen Spielen in Vancouver, wo Kachelmann für das Fernsehen berichtet, kommt es zum Streit mit seiner langjährigen Freundin, einer süddeutschen Radio-Moderatorin, die ihn daraufhin wegen Vergewaltigung anzeigt.

20. März 2010: Kachelmann wird bei seiner Rückkehr am Frankfurter Flughafen festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Mannheim gebracht. Er weist die Vergewaltigungsvorwürfe zurück.

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15. Mai 2010: Die Ex-Freundin des Schweizers hat laut dem "Spiegel" zwei Punkte ihrer Aussage zurückgenommen - es ging unter anderem um angebliche anonyme Schreiben über die Untreue Kachelmanns. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.

17. Mai 2010: Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Er soll seiner ehemaligen Geliebten ein Messer an den Hals gehalten und sie vergewaltigt haben.

5. Juni 2010: Der "Spiegel" veröffentlicht Passagen aus einem Gutachten, die Zweifel an den Aussagen des mutmasslichen Opfers nähren.

29. Juli: Nach 132 Tagen wird Kachelmann aus der Untersuchungshaft entlassen.

6. September 2010: Vor dem Landgericht Mannheim beginnt der Prozess gegen Kachelmann. Dieser kündigt an, im Prozess zu schweigen.

6. Oktober 2010: Der von Kachelmann beauftragte Gutachter Bernd Brinkmann wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft als befangen abgelehnt. Brinkmann war von lange vorbereiteten Selbstverletzungen des möglichen Opfers ausgegangen.

18. - 27. Oktober 2010: Die Strafkammer verhört während total 20 Stunden das angebliche Vergewaltigungsopfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

29. November 2010: Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock gibt sein Mandat an Johann Schwenn ab. Über die Gründe für diesen überraschenden Schritt schweigt er.

20. Dezember 2010: Ein Sachverständiger kann an dem angeblichen Tatmesser, das Kachelmann seinem Opfer an den Hals gehalten haben soll, keine eindeutigen DNA-Spuren feststellen. Der Prozess wird für einen Monat unterbrochen.

21. Januar 2011: Kachelmann moderiert wieder Wettersendungen bei Privatradios.

1. bis 9. Feb. 2011: Rechtsmediziner bestätigen, dass am fraglichen Messer keine DNA-Spuren des Opfers zu finden sind. Es sei möglich, dass sich das mutmassliche Opfer die Wunde selbst beigebracht habe.

15. Feb. 2011: Die Staatsanwaltschaft Zürich befragt unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine angebliche Ex-Freundin des Beschuldigten als Zeugin. Laut Berichten von "Focus" und "Bild am Sonntag" berichtete sie von Übergriffen Kachelmanns. Der Verteidiger bezweifelt, dass die Staatsanwaltschaft die Angaben konkret wiedergegeben hat.

9. März 2011: Kachelmann heiratet eine Studentin aus Leipzig.

21./23. März 2011: Kachelmanns Anwalt Schwenn wirft den Medien vor, die Schweizer Zeugin als Informationsquelle bezahlt zu haben. Zudem gibt eine weitere Ex-Geliebte Kachelmanns aus Hamburg zu, der Zeitschrift "Bunte" für 50'000 Euro ein Interview gegeben zu haben.

2. bis 10. Mai 2011: Verschiedene Sachverständige kommen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des angeblichen Vergewaltigungsopfers zu keinen klaren Ergebnissen. Laut einem Psychologen liegen bei Kachelmann keine psychischen Erkrankungen vor.

18./24. Mai 2011: Die Staatsanwaltschaft fordert für Kachelmann eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Die Verteidigung sieht keine Beweise gegen Kachelmann und fordert Freispruch.

31. Mai 2011: Das Landgericht Mannheim spricht Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Die Indizien reichten nicht für eine Verurteilung aus.

(tno/sda)