Nach dem EWR-Nein ist es Bern gelungen, der Schweizer Wirtschaft den Zugang zum EU-Binnenmarkt via bilaterale Abkommen zu ermöglichen. Heute ist das bilaterale Verhältnis erneut von Stillstand geprägt. Denn neue, wichtige Abkommen werden keine geschlossen, solange es kein Rahmenabkommen gibt. Die Schweiz könnte den Anschluss an den EU-Binnenmarkt verlieren - wie damals 1992.

Von einem «schwarzen Sonntag» für die Schweizer Wirtschaft sprach Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz am 6. Dezember 1992, nach dem Nein der Stimmberechtigten zu einem Beitritt der Schweiz zum EWR.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 
Die Bundesräte Jean-Pascal Delamuraz, Rene Felber und Arnold Koller im Jahr 1992

6. Dezember 1992: Die Bundesräte Jean-Pascal Delamuraz, Rene Felber und Arnold Koller.

Quelle: Keystone

Harter Wettbewerb machte der Schweiz zu schaffen

Tatsächlich stand es damals nicht zum Besten für die Schweiz: Das Wirtschaftswachstum schwächelte und Mitte der 1990er Jahre stieg die Arbeitslosigkeit gar auf über fünf Prozent.

Mehrere Faktoren waren dafür verantwortlich: Der Golfkrieg sorgte für eine konjunkturelle Abschwächung, später wirkte sich die Geldpolitik der Schweizer Nationalbank negativ auf die Beschäftigung aus. Hauptgrund war jedoch der weltweit spürbar härtere Wettbewerb als Folge von Deregulierung und Globalisierung der Wirtschaft.

Zweigeteilte Wirtschaft

Das Lausanner «Institute for Management Development» (IMD) diagnostizierte für die Schweizer Wirtschaft einen Verlust ihrer Dynamik. Das IMD empfahl einen verschärften Wettbewerb im Innern und eine stärkere Einbettung in die internationale Wirtschaft.

Denn die Schweizer Wirtschaft war damals zweigeteilt: Auf der einen Seite der weltmarktorientierte Exportsektor, auf der anderen Seite die binnenorientierten Wirtschaft, geprägt von Kantönligeist und verkrusteten Strukturen. Ein Beispiel: Das Aargauer Lehrerpatent war im Nachbarkanton Solothurn nicht anerkannt. Auch litt der Schweizer Binnenmarkt unter kartellartigen Absprachen.

Ohne EWR-Beitritt fehlte der Druck

Vom EWR-Beitritt hatten sich Schweizer Politiker und Unternehmer daher wichtige Reformen erhofft: Neben dem vereinfachten Export durch den Anschluss an den EU-Binnenmarkt wäre die Schweiz gezwungen gewesen, überfällige interne Anpassungen vorzunehmen.

Mit dem Nein am 6. Dezember fiel jedoch der Druck dazu weg. Im Wissen um die schwache Konjunktur und die hohe Arbeitslosigkeit betonte Volkswirtschaftsminister Delamuraz noch am Tag der Abstimmungsniederlage, die Schweiz habe keine Minute zu verlieren.

Demonstranten gegen das EWR-Nein

Dezember 1992: Menschen demonstrieren auf dem Bundesplatz in Bern für eine solidarische Schweiz in Europa.

Quelle: Keystone

Zauberwort «Revitalisierung»

Mit Blick auf den Binnenmarkt trieb die Landesregierung daher unter dem Stichwort «Revitalisierung der Wirtschaft» Reformen voran: der Arbeitsmarkt wurde weiter liberalisiert, das Kartellgesetz gestärkt, Fachhochschulen geschaffen, das öffentliche Beschaffungswesen liberalisiert und die Mehrwertsteuer eingeführt. Gleichzeitig kam es zu freiwilligen Anpassungen der Schweizer Gesetzgebung ans EU-Recht (Swisslex).

Neben der «Revitalisierung» der Binnenwirtschaft wollte die Schweiz mit Brüssel über bilaterale Verträge verhandeln, um der Exportwirtschaft den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erleichtern.

Besserung durch die Bilateralen I

Denn das EWR-Nein hatte Folgen für die Schweizer Exportwirtschaft. 1995, ein Jahr nach Inkrafttreten des EWR, sprach das Euro Info Center Schweiz (EICS) von erheblichen Belastungen für exportorientierte Unternehmen.

Diese ergaben sich aus dem Status der Schweiz als «Drittland» bei der Abfertigung an den EU-Grenzen. Hier sahen sich laut EICS Schweizer Exporteure mit einem grossen Papierberg konfrontiert. Auch die unterschiedlichen technischen Normen hemmten Schweizer Exporte in die EU.

Besserung brachten hier schliesslich die Bilateralen I - mit ihren sieben, wirtschaftsrelevanten Abkommen: Personenfreizügigkeit, technischen Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft und Forschung. Diese sieben Abkommen traten am 1. Juni 2002 in Kraft. Kurze Zeit später folgten die Bilateralen II.

Innovativ und wettbewerbsfähig

Der Blick in die Vergangenheit zeigt: Trotz des EWR-Neins hat es die Schweiz geschafft, sich von innen heraus zu reformieren und wichtige Abkommen mit der EU - ihrem wichtigsten Handelspartner - abzuschliessen. Gleichzeitig schloss sie mit vielen anderen Staaten Freihandelsabkommen ab.

Dank diesem Vorgehen kann die Schweizer Wirtschaft mit der fortschreitenden Vernetzung der Wirtschaft mithalten. Heute gehört sie zu den innovativsten und wettbewerbsfähigsten Ländern der Welt.

Wie geht es weiter?

Wie sich das Verhältnis Schweiz-EU weiter entwickelt, wird sich zeigen. Denn Brüssel verlangt ein institutionelles Rahmenabkommen, ohne das es keine neuen binnenmarktrelevanten Abkommen schliessen will. Zurzeit hat ein Rahmenabkommen in der Schweiz jedoch politisch kaum Unterstützung, auch weil die wirtschaftliche Dringlichkeit fehlt.

Kommt der Zeitpunkt, an dem der Schweizer Wirtschaftsmotor wieder stottert, weil sich der EU-Binnenmarkt weiter entwickelt und die Schweiz abseits steht - wie damals in den 1990er Jahren? Die Zukunft wird es zeigen.

(sda/ccr)