Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den früheren Top-Sanierer Hans Ziegler am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft forderte fünf Jahre.

Die Strafkammer hat Ziegler des mehrfachen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und des mehrfachen Insiderhandels für schuldig erklärt. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe hat das Gericht eine Busse von 10'000 Franken ausgesprochen und Ziegler muss eine Ersatzforderung von 770'000 Franken leisten.

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Vom Vorwurf des sich bestechen zu lassen, ist der bald 69-Jährige freigesprochen worden, ebenso in einigen Fällen des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes. Das Gericht hat das Verfahren ausserdem in wenigen Punkten eingestellt.

Keine Generalprävention

Der 57-jährige Mitangeklagte, früher Geschäftsführer eines international tätigen Beratungsunternehmens, ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von 8000 Franken verurteilt worden. In beiden Fällen geht das Bundesstrafgericht von einem leichten bis mittelschweren Verschulden aus.

In der mündlichen Urteilseröffnung ging der vorsitzende Richter explizit auf die Diskrepanz zwischen den geforderten Strafen und den nun ausgefällten Strafen ein.

Grund dafür sei zum einen die rechtliche Würdigung. Die Bundesanwaltschaft ging beim schwersten Delikt - dem wirtschaftlichen Nachrichtendienst - von einem schweren Fall aus. Das Gericht hingegen nicht, so dass die Strafe per se tiefer angesetzt werden musste.

Ausserdem könne das Gericht nicht als Generalprävention eine besonders harte Strafe fällen, auch wenn der vorliegende Fall singulär sei und das Vertrauen in die Vertreter in Verwaltungsräten schwer erschüttert habe. Der Reputationsschaden für Ziegler dürfte zudem «schwerer wiegen, als jede Bestrafung», sagte der Richter.

Geheimnisse weitergeleitet

Ziegler hat unter anderem als Verwaltungsrat des Unternehmens OC Oerlikon interne Dokumente an den Mitangeklagten weitergeleitet. Ausserdem hat er bei Börsengeschäften sein Insiderwissen aus Verwaltungsratsmandaten zu seinem Vorteil ausgenutzt.

Der Mitangeklagte nutzte die von Ziegler gelieferten Informationen für die Anbahnung von Geschäften. Er gab sie aber auch innerhalb seiner international tätigen Firma weiter.

Der 57-Jährige war beispielsweise beim Verkauf des Unternehmens-Segments Vacuum von OC Oerlikon (Verkaufs-Projekt Viking) als Berater der Firma Atlas Copco tätig, die das Segment schliesslich übernahm und hatte von Ziegler Unterlagen dazu bekommen.

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma verpflichtete Ziegler im Juni 2017 zu einer Rückzahlung von 1,4 Millionen Franken. Die grösste Summe, die die Finma bei Insiderhandel je eingezogen hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Fall SK.2020.36)

(sda/me)