Mehrere Jahre haben das Bundesamt für Raumentwicklung und der Kanton Tessin über deren Umnutzung gestritten, nun ist die juristische Blockade aufgehoben.
Der Bund akzeptiert grösstenteils die vom Kanton definierten erhaltenswerten Kulturlandschaften bei der Umnutzung der Rustici. Die überarbeiteten Richtlinien schreiben den Besitzern der ehemaligen Ställe genau vor, wie Mauern, Türen, Fenster und Dächer beim Ausbau zu behandeln sind. Neu muss auch das Umland gepflegt werden.
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