Die New Yorker Ermittler legen Dominique Strauss-Kahn schwere Verbrechen zur Last. Sechs Anklagepunkte präsentierten sie am Montag gegen den Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF). Darunter finden sich versuchte Vergewaltigung, Freiheitsberaubung sowie "sexueller krimineller Akt", was im US-Strafrecht erzwungenen Oral- oder Analverkehr bezeichnet.

Auf die angeführten Taten steht eine maximale Strafe von mehr als 74 Jahren Gefängnis. Strauss-Kahn soll den Angaben zufolge das 32-jährige Zimmermädchen am Samstag in einem Luxushotel in New York zwei Mal zu Oralsex gezwungen haben. Ausserdem habe der IWF-Chef versucht, mit der Frau vaginal zu verkehren.

Weitere Anklagepunkte betreffen Vorwürfe, Strauss-Kahn habe die Frau zu sexuellen Handlungen genötigt, sie missbraucht und ihren Intimbereich berührt. Weiter wird dem französischen Politiker Freiheitsberaubung zur Last gelegt.

Aus Gerichtsunterlagen geht hervor, dass auf die Anklagepunkte eine maximale Freiheitsstrafe von 74 Jahren und drei Monaten steht. Alleine die beiden Vorwürfe des erzwungenen Oralsex könnten jeweils 25 Jahre Gefängnis bedeuten.

Wegen der mutmasslichen versuchten Vergewaltigung droht Strauss-Kahn demnach eine Einzelstrafe von bis zu sieben Jahren, in den anderen Punkten jeweils mindestens drei Monate Haft und mehr. Sollte Strauss-Kahn seine Meinung ändern und sich schuldig bekennen, könnten Anklage und Verteidigung ein milderes Strafmass aushandeln (Plea Bargaining).

Fluchtgefahr

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Die zuständige Haftrichterin verweigerte eine Haftentlassung auf Kaution. Begründung: Fluchtgefahr. Neben der Fluchtgefahr hätten erste medizinische Ergebnisse die Darstellung des Zimmermädchens bestätigt, lautete die Begründung von Richterin Melissa Jackson.

Der Anwalt Strauss-Kahns hatte auf nicht schuldig plädiert und eine Kaution in Höhe von einer Million Dollar angeboten. Der IWF-Chef habe das Hotel in Eile verlassen, weil er für ein Mittagessen verabredet gewesen sei. Dafür gebe es einen Zeugen.

Der 62-jährige Franzose muss nun mindestens bis zur nächsten Anhörung am Freitag hinter Gittern bleiben. Ihm werden versuchte Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und Nötigung vorgeworfen. Dafür drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu 25 Jahren Haft.

Vorentscheid am Freitag

Aber zunächst tritt am Freitag die Grand Jury zusammen. Die Geschworenen werden dann in dieser Vorverhandlung entscheiden müssen, ob es ein Hauptverfahren geben wird. Entscheidend wird sein, ob genügend Beweismittel vorliegen. Dazu können auch Zeugen und Sachverständige gehört werden.

Strauss-Kahn soll am Samstag in seinem Hotelzimmer ein Zimmermädchen überfallen haben. Nach ihrer Schilderung wollte er sie zum Oralsex zwingen, sie habe aber leicht verletzt fliehen können.

Alibi von der Tochter?

Laut der französischen Zeitung "Le Monde" war Strauss-Kahn am vergangenen Samstag in New York, um seine Tochter zu treffen. Er habe seine Rechnung im Sofitel-Hotel um 12.28 Uhr bezahlt und sich anschliessend mit ihr zum Essen getroffen.

Die Polizei hatte nach CNN-Angaben dagegen erklärt, das Zimmermädchen habe die Suite Strauss-Kahns gegen 13.00 Uhr Ortszeit betreten, ohne zu wissen, dass sich dort jemand aufhalte. Anschliessend habe der nackte IWF-Chef die Frau dort angegriffen und zum Oralsex zwingen wollen.

Laut "Le Monde" fuhr Strauss-Kahn nach dem Essen mit seiner Tochter direkt zum Flughafen. Um 15.40 Uhr habe er für den Flug nach Paris eingecheckt, der eine Stunde später starten sollte. Das Ticket habe er lange im Voraus gebucht.

In Paris habe Strauss-Kahn politische Gespräche mit Blick auf die Präsidentschaftswahl führen wollen, bei der er als aussichtsreichster Kandidat galt, berichtet "Le Monde". Bislang hat er seine Kandidatur noch nicht offiziell erklärt. Anschliessend wollte er am Sonntag nach Berlin weiterreisen, um sich dort mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu treffen.

Nach Informationen des französischen Radiosenders RMC wollen Strauss-Kahns Anwälte demnächst Beweise für das Essen mit seiner Tochter vorlegen. Nach ihrer Ansicht bietet das Essen ein Alibi für den Zeitpunkt des mutmasslichen Vergewaltigungsversuchs.

DNA-Test

Der rechtsmedizinischen Untersuchung stimmte Strauss-Kahn nach Angaben seiner Anwälte freiwillig zu. Unter anderem sollte nach Kampf- oder DNA-Spuren des mutmasslichen Opfers gesucht werden. Die junge Frau hatte den Franzosen nach einem Bericht der "New York Daily News" bei einer Gegenüberstellung erkannt.

Beim Zimmermädchen handelt es sich um eine 32-Jährige afrikanischer Herkunft, die nach einem Bericht der "New York Times" in der Bronx lebt und eine Tochter im Teenager-Alter hat. Nach Informationen der französischen Zeitung "Figaro" arbeitete die Frau seit drei Jahren für das Hotel.

Weiterer Fall droht in Frankreich

Auch in seiner Heimat droht Strauss-Kahn jetzt eine Anklage. Die Journalistin Tristane Banon, die nach eigener Darstellung bereits 2002 von Strauss-Kahn sexuell belästigt wurde, will nach Angaben ihres Anwalts jetzt gegen ihn klagen.

Banon war damals demnach von ihrer Mutter, einer sozialistischen Lokalpolitikerin, von einer Klage gegen DSK, wie der frühere Hoffnungsträger der Sozialisten in Frankreich genannt wird, abgebracht worden.

(cms/sda)