Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst den deutschen Kofferhersteller Rimowa mit 134'943 Franken. Rimowa hatte ihren deutschen Vertriebspartnern von 2012 bis 2013 im Händlervertrag verboten, ihre Produkte in die Schweiz zu exportieren.

In einer einvernehmlichen Regelung mit den Wettbewerbsbehörden habe sich Rimowa verpflichtet, derartige Abreden künftig zu unterlassen, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag mit.

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Kooperatives Verhalten milderte Sanktion

Das kooperative Verhalten des Unternehmen habe sich sanktionsmildernd ausgewirkt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, er könnte an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Weko hatte im Juli des letzten Jahres bekannt gegeben, dass sie eine Untersuchung gegen Rimowa eingeleitet hat. Weko-Vizedirektor Patrik Ducrey sagte damals der Nachrichtenagentur sda, es handle sich um einen älteren und eher kleinen Fall. Rimowa habe in der Zwischenzeit bereits die untersuchten Vertragsbestimmungen korrigiert.

Marktabschottungen durch Behinderung von Parallelimporten bilden einen Schwerpunkt der Arbeit der Weko, wie diese kürzlich an ihrer Jahresmedienkonferenz bekräftigte.

(sda/bsh)