Nachhaltigkeit ist eine Pflicht, die in jedem Schweizer Betrieb verankert ist. Die Vorstellung, eine ABB oder Camille Bloch bekämpfe nicht Ausbeutung, Korruption, Kinderarbeit oder Umweltverschmutzung, ist weltfremd und bösartig. Alle sind sie auch daran, Wasserkonsum, Abfallberge oder CO₂-Ausstoss zu minimieren; diverse Firmen haben sich deswegen zu einem Net-Zero-Ziel per 2030 verpflichtet. Um dies flächendeckend anzustreben, braucht es begleitend eine ESG-Regulierung, die Prinzipien definiert, Grenzwerte festlegt, Anreize setzt und bei Verstössen Bussen spricht. Und dafür sorgt, dass sich möglichst alle an dieselben Vorgaben halten.

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Nur: Was die EU mit ihrer Green-Deal-Reglementierung in den letzten fünf Jahren aufgleiste, zeigt, wie man es nicht machen darf. Da wurden Hunderte von Reportingvorschriften, Richtlinien und Klassifizierungen verabschiedet, darunter Entsorgungsanleitungen für Strohhüte («gewirkt oder gestrickt»), Lieferkettenanalysen bis zum dritten Unterlieferanten und die Geodaten-Aufbereitung einer Kakaoplantage eines Kleinbauern in der Elfenbeinküste. Dieser Eifer aus Brüssel aber zeugt von einem Bürokratenwahn, der tief blicken lässt. Die Behörden in gekühlten Glaspalästen wissen offenbar viel besser, wie Nachhaltigkeitsziele zu erreichen sind. Viel besser als die Manager, Unternehmerinnen und Experten in den Betrieben.

Immerhin hat EU-Präsidentin Ursula von der Leyen – bis Ende 2024 eine beflissene Promotorin des Green Deal – jetzt gemerkt, wohin diese Besserwisserei führt: in die Paralyse wirtschaftlicher Aktivitäten. Nun bemüht sie sich, die Flut zu stoppen und die administrativen Belastungen bei den Grossbetrieben um 25 Prozent und jene der KMU um mindestens 35 Prozent zu drücken. Weil sie eben merkt, dass diese Mehrbelastung unverhältnismässig ist und mehr schadet als nützt.

Leider aber ist ihre Einsicht noch nicht in Bern angekommen, denn hier wird munter weiter reguliert. Der Bundesrat setzt brav die Vorgaben der EU durch, obwohl diese in Europa teilweise bereits wieder ausgesetzt sind. «Autonomer Nachvollzug» nennt sich dieser Übereifer in Bern, der nicht einmal mit einem künftigen Rahmenabkommen zu begründen wäre.

Gleichwohl werden hierzulande Obligationenrecht, Revisionsaufsichtsrecht und Strafgesetzbuch verschärft – schliesslich gilt es, nach Ablehnung der Konzernverantwortungs-Initiative den Gegenvorschlag des Parlaments umzusetzen. Mit dem Ergebnis, dass Schweizer Betriebe durch den Nachvollzug von EU-Vorgaben und durch einen Swiss Finish belastet werden. Nur: All diese Mehrkosten aus der Compliance gehen zulasten der Innovation. Dabei sind es doch genau der neue, hocheffiziente Elektromotor, der Dämmstoff, der noch besser isoliert, der Mixer, der noch weniger Strom verbraucht, welche den ökologischen Fussabdruck reduzieren.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik nicht mehr nur den Politikerinnen und Politikern überlassen wird. Es braucht Unternehmerinnen und Manager, die ihre Expertise einbringen und den Behörden am Konkreten erklären, wie kontraproduktiv ihre Umtriebigkeit ist.