Nach dem Ja des Ständerates zur Abschaffung des Eigenmietwerts will nun die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission gleichziehen. Allerdings zeigt sich die Kommission in wesentlichen Punkten grosszügiger als der Ständerat.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 10 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Eine Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten. Im Herbst soll der Nationalrat sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts befassen.

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Eigenmietwert soll auch bei Zweitwohnungen fallen

Die Mehrheit der WAK-N wünscht gemäss der Mitteilung einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum, der auch Zweitwohnungen einschliesst. Weil damit vor allem Tourismuskantone Ausfälle zu verkraften haben, legt sie dem Rat eine Initiative für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen vor. Diese Steuer soll in der Verfassung verankert werden.

Der Ständerat hingegen will, dass selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden. Dasselbe soll für die die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften gelten.

Die WAK-N will gegenüber dem Ständeratsbeschluss noch weitere Änderungen beantragen: Abzüge für das Energiesparen und für Rückbauten will sie auf Bundes- und auch auf Kantonsebene weiterhin zulassen. Abzugsfähig sein sollen zudem auch tatsächliche Unterhaltskosten.

Schuldzinsabzug soll möglich bleiben

Bei den Hypothekarzinsen schliesslich will die Mehrheit Abzüge bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen. Der Ständerat will Abzüge bis zu 70 Prozent ermöglichen.

Ein alternatives Konzept, das den heutigen Eigenmietwert einer Liegenschaft auf 60 Prozent der Marktmiete beschränken wollte, hat die WAK-N fallengelassen, trotz geringerer Einnahmenausfälle. Die Kommission sprach sich aber mit 11 zu 7 Stimmen und bei 7 Enthaltungen für das Grundkonzept des Ständerates aus.

Nicht nur in der Nationalratskommission, sondern auch in der kleinen Kammer fielen die Entscheide zur Abschaffung des Eigenmietwerts mit knappen Mehrheiten. Der Ständerat stimmte der Vorlage im Herbst 2021 mit 20 zu 17 Stimmen zu.

Bedenken der Hauseigentümer

Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts auf Bundes- und Kantonsebene wird seit Jahren diskutiert. Der Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) sprach in einer Mitteilung vom Mittwoch von einer «Strafsteuer» für Wohneigentümer, bevorzugt aber bei der Aufhebung die Version des Ständerates.

Mit den Anträgen der WAK-N würde das Fuder überladen, gab der Verband zu bedenken. Eine derart «angereicherte» Vorlage erscheine politisch als chancenlos.

(sda/gku)