Die kleine Kammer stellte sich gegen ihre Kommission, die nur einen Richtwert für Verwaltungsräte wollte. Sie folgte mit 27 zu 13 Stimmen dem Antrag einer Minderheit. Demnach soll in Verwaltungsräten grosser börsenkotierter Unternehmen jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in Geschäftsleitungen zu mindestens 20 Prozent.

Sanktionen sind nicht vorgesehen: Unternehmen, die den Richtwert nicht erreichen, müssten bloss im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen. Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter handelt es sich deshalb nicht um eine Quote, sondern um eine Zielvorgabe.

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Es handle sich um eine sanfte Regulierung, lautete der Tenor. Es sei fast ein wenig peinlich, so lange darüber zu sprechen, sagte Beat Vonlanthen (CVP/FR). Eine Ablehnung dieser "hypersanften Regelung" wäre ein "Schlag ins Gesicht der Frauen".

«Quötchen mit Samtpfötchen»

Anne Seydoux (CVP/JU) stellte fest, die Regulierung sei sanft, aber nötig. Die Schweiz habe Aufholbedarf. Anita Fetz (SP/BS) sprach von einem "Quötchen mit Samtpfötchen". Weniger sei fast nicht möglich. Tatsächlich sei es manchmal schwieriger, Frauen für den CEO-Posten zu finden, sagte Fetz. Das wisse sie aus Erfahrung. Umso wichtiger seien die Richtwerte. Frauen aus dem mittleren Kader müssten gezielt aufgebaut werden.

Christian Levrat (SP/FR) betonte, die Situation werde sich nicht von alleine verbessern. "Ich glaube, Sie liegen falsch, wenn Sie in dieser Frage Economiesuisse folgen." Er erinnerte an den Frauenstreik. Vor wenigen Tagen sei eine halbe Million Menschen auf die Strasse gegangen für die Anliegen der Frauen. Zu zeigen, dass er sie gehört habe, sei das Mindeste, was der Rat tun könne.

"Kleiner, aber fälliger Schritt"

Daniel Jositsch (SP/ZH) bezeichnete es als kleinlich, nur für Verwaltungsräte eine angemessene Vertretung der Frauen zu wollen. Géraldine Savary (SP/VD) stellte fest, der Rat würde mit einem Nein zum Richtwert für Geschäftsleitungen das Zeichen setzen, dass er keine Frauen in Geschäftsleitungen wolle.

Der Rat sollte sich hüten, eine halbe Lösung zu beschliessen, befand Konrad Graber (CVP/LU). Das wäre ein problematisches Zeichen. Er erinnerte daran, dass sich Unternehmen lediglich erklären müssten. Ausserdem gälten lange Übergangsfristen. "Es ist ein kleiner, aber fälliger Schritt."

Keine Quotenfrauen
Die Gegner argumentierten mit der Organisationsfreiheit der Unternehmen. In diese dürfe nicht eingegriffen werden, sagte Beat Rieder (CVP/VS). Andrea Caroni (FDP/AR) sprach sich in Reimen gegen die Geschlechterrichtwerte für Geschäftsleitungen aus. Einer davon lautete: "Leid tun mir auch all die Frauen im Verdacht, sie seien nicht da zum Schalten und Walten, sondern um die Quote einzuhalten."

Fetz stellte fest, das Gedicht habe sie an Blumensträusse erinnert, die Männer ihren Frauen brächten, wenn sie ein schlechtes Gewissen hätten. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, Richtwerte hätten eine "gewisse Strahlkraft". Sie warnte auch davor, dass das Aktienrecht möglicherweise nicht mehr mehrheitsfähig sei, wenn der Rat sich gegen den Richtwert für Geschäftsleistungen ausspreche.

Gegen erleichterte Gründung

Im grössten Teil der 220 Seiten umfassenden Gesetzesrevision geht es um eine Modernisierung des Aktienrechts. Dazu zählen die Liberalisierung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen. Anders als der Nationalrat will der Ständerat jedoch an der Pflicht zur öffentlichen Beurkundung bei Gründungen festhalten. Er folgte mit 29 zu 12 Stimmen seiner Kommission.

Die öffentliche Beurkundung garantiere Sicherheit, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Der Verzicht darauf würde Tür und Tor öffnen für Konkursreiterei und Geldwäscherei. Streichen will der Ständerat ausserdem die Bestimmung, dass das Aktienkapital auch in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung zulässig ist. Auch will er nicht zulassen, dass die Generalversammlung im Ausland durchgeführt werden kann.

Wie der Nationalrat hat sich der Ständerat hingegen für die Einführung eines Kapitalbands ausgesprochen. Damit kann die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital während der Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb von einer bestimmten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen. Ob er seiner Kommission folgt und Steuererleichterungen für Unternehmen damit verbindet, hat der Ständerat noch nicht entschieden.

(sda/dhü)