Der Bundesrat will die Schliessung von Restaurants sowie Kultur- und Freizeitbetrieben bis Ende Februar verlängern. Dies kündigte er am Mittwoch an. Kantone dürfen dabei ab Samstag keine Ausnahmen mehr zulassen. Die Regierung plant zudem drastische Verschärfungen.

An einer ausserordentlichen Sitzung zum Coronavirus am Mittwoch beschloss der Bundesart einzig, bei den geltenden Bestimmungen ab Samstag schweizweit keine Ausnahmen mehr zuzulassen. Er verordnete, dass Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben müssen.

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Damit ist es den Kantonen nicht mehr möglich, bei günstiger epidemiologischer Lage die Schliessungen zu lockern. Der Bundesrat will so einen möglichen Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken, wie er mitteilte. Faktisch machte zuletzt allerdings kein Kanton mehr Gebrauch von der Ausnahmemöglichkeit.

 

Verlängerung bis Ende Februar

Gleichzeitig will die Landesregierung die vor Weihnachten beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis Ende Februar verlängern. Ursprünglich hatte der Bundesrat diese bis am 22. Januar in Kraft gesetzt. Nun sollen sie mindestens fünf Wochen länger dauern. Der Bundesrat will den definitiven Entscheid darüber nach der üblichen Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom kommenden Mittwoch fällen.

Mit dem Entscheid über die Verlängerung möchte der Bundesrat laut eigenen Angaben für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden Planungssicherheit schaffen. Ebenfalls an seiner nächsten Sitzung will der Bundesrat über Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entscheiden.

Übersicht zu den geltenden Massnahmen und möglichen Verschärfungen

GELTENDE BESTIMMUNGEN:

  • Gastronomiebetriebe müssen geschlossen bleiben. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt. Ab dem kommenden Samstag dürfen auch Kantone mit einem Reproduktionswert (R-Wert) von unter 1 sowie einer 7-Tages-Inzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt, keine Restaurants mehr öffnen. Diese Ausnahmeregelung hat der Bundesrat gestrichen.
  • Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, so etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos. Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen und von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bleiben möglich, Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.
  • In Läden dürfen sich noch wenige Menschen aufhalten. Massgebend ist die freie Fläche. Die Geschäfte müssen weiterhin Schutzkonzepte einhalten und wie bisher zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr schliessen.
  • Über Skigebiete entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern.

MASSNAHMEN IN PRÜFUNG:

  • Einführung einer Pflicht zu Home-Office. Seit Oktober gilt Home-Office als Empfehlung. Einzig der Kanton Thurgau hat seit Mitte Dezember eine Home-Office-Pflicht.
  • Weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz.
  • Schliessung von Läden, die nicht Güter des täglichen Bedarfs verkaufen wie dies bei der ersten Welle im Frühling der Fall war.
  • Einschränkungen von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen. Heute sind spontane Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 15 Personen verboten. An Treffen im Freundes- und Familienkreis dürfen maximal 10 Personen teilnehmen. Bei der Anzahl Teilnehmenden werden Kinder mitgezählt.
  • Erhöhter Schutz besonders gefährdeter Personen.
  • Die Kantone sollen sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.

 

Schliessung von Läden und Home-Office-Pflicht

Weiter muss sich die Schweizer Bevölkerung auf eine mögliche drastische Verschärfung der Massnahmen ähnlich wie im Lockdown im Frühling einstellen: Der Bundesrat will mit einer Konsultation bei den Kantonen mehrere zusätzliche Massnahmen vorbereiten, um diese im Notfall rasch anordnen zu können.

Als mögliche Massnahmen nannte der Bundesrat am Mittwoch die Verpflichtung zu Home-Office, die erneute Schliessung von Läden, eine stärkere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, einen erhöhten Schutz von Risikopersonen und Massnahmen am Arbeitsplatz. Der Bund erwartet zudem von den Kantonen mögliche Massnahmen in den obligatorischen Schulen.

«Angespannte Lage»

Der Bundesrat beurteilte die Lage in der Schweiz wegen der Corona-Epidemie am Mittwoch einmal mehr als «angespannt». Die Zahlen der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals seien nach wie vor sehr hoch, schrieb die Regierung. Bereits heute sei absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig sinken würden.

Die Infektionszahlen würden die epidemiologische Lage derzeit nur ungenügend widerspiegeln. Zwar seien die Fallzahlen in den letzten Tagen etwas gesunken, es würden aber auch deutlich weniger Tests durchgeführt.

Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen sei nicht ausgeschlossen. Ausserdem erhöht auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten aus Grossbritannien und Südafrika die Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs, erklärte die Regierung.

(sda/mbü)