Der Bundesrat lockert die Corona-Massnahmen stärker als angekündigt. Er reagiert damit auf die günstige Situation und geht auf Rückmeldungen aus der Konsultation ein, wie Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch an der Medienkonferenz erklärte. 

Die epidemiologische Lage habe sich weiter entspannt. Zudem hätten bis Ende Monat die meisten Kantone die Impfung der besonders gefährdeten Personen weitgehend abgeschlossen.

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Neu sind deshalb nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen.

Die weiteren Beschlüsse in der Übersicht:

  • Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.
     
  • Dazu erhöht der Bundesrat die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 Personen drinnen und von 15 auf 50 im Freien. 
     
  • Ab Montag, dem 31. Mai, können die Restaurants auch die Tische im Innenbereich wieder mit Gästen besetzen. Dabei muss der Abstand gelten oder eine Abschrankung angebracht werden, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.
     
  • Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Dabei ist auch Publikum zugelassen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.
  • An den Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. 
     
  • Des weiteren besteht keine Homeoffice-Pflicht mehr für Betriebe, die regelmässig testen. Es gilt nun eine Homeoffice-Empfehlung. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen

Neben diesen Massnahmen hat der Bundesrat auch entschieden, die Quarantäne für Geimpfte und Genesene aufzuheben. Weil auch Geimpfte die Krankheit nicht weiter übertragen können, sind sie neu ebenfalls während sechs Monaten von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne sowie von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen, teilt der Bundesrat mit.

Im Sommer wird weiter geöffnet

Vor der Sommerpause verspricht der Bundesrat nochmals einen Öffnungsschritt, der grösser ausfallen soll. Das nächste Öffnungspaket soll ab 1. Juli gelten. Entschieden werde über die Massnahmen am 23. Juni. 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch beschlossen, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden – sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können.

Dabei geht der Bundesrat in vier Schritten vor: 

Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021
Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen. An Pilotveranstaltungen im Freien können bis 1000 Personen teilnehmen anstatt 600 wie geplant. Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Bewilligungen können bereits ab Donnerstag eingeholt werden.

Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021
Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt, wie vorgeschlagen bei 3000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit 5000 anstatt 3000 Personen stattfinden. Für Veranstaltungen wie etwa Openairs sind 3000 Personen zugelassen. Es dürfen nur Personen zugelassen werden, die vollständig geimpft sind. Dabei soll das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen.

Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10'000 Personen
Das ist etwas früher als ursprünglich vorgesehen. Das wäre nämlich der 1. September gewesen. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden.

Franchise und Selbstbehalt reduziert

Um die Durchführung von Anlässen zu unterstützen, hat das Parlament mit dem neuen Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Damit können Publikumsanlässe geplant werden, noch bevor überhaupt ganz klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Der Bund und die Kantone würden die ungedeckten Kosten übernehmen. Das aber nur bei bewilligten Veranstaltungen. 

Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 5000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Die Kapazitätsbeschränkungen für die Durchführung von grossen Fach- und Publikumsmessen sollen wie bei Einkaufszentren festgelegt werden. Sie würden bei einer Absage auch von einem Schutzschirm profitieren.

(tdr)