Der Bundesrat spricht sich gegen die automatische Organspende aus. Weil aber jährlich Hunderte von Organen fehlen, lanciert er einen Aktionsplan. Ziel: 160 statt wie heute 100 Spender pro Jahr.

Mit diesem Vorgehen orientiere sich der Bundesrat an Ländern wie Spanien, Österreich und Australien, teilte das Innendepartement (EDI) am Freitag mit. Diese Länder hätten die Zahl der Organspenden deutlich erhöhen können, weil sie Massnahmen gebündelt und gezielt umgesetzt hätten.

Mit seinen Vorschlägen erteilt der Bundesrat der automatischen Organspende eine Abfuhr. Mit der sogenannten Widerspruchslösung werden die Organe nach dem Tod automatisch entnommen, sofern der Patient dies nicht ausdrücklich anders gewünscht hat. Unter anderem kennen Frankreich und Italien eine solche Regelung. Dort ist die Spenderquote beinahe doppelt so hoch wie in der Schweiz.

Bis zu 100 Todesfälle pro Jahr

Der Bundesrat stützt seinen Entscheid auf die nationale Ethikkommission, welche die Persönlichkeitsrechte bei der Widerspruchslösung als gefährdet erachtete. Auch habe er keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen dieser Lösung und der Anzahl transplantierter Organe herstellen können. Anfang Jahr hatte sich auch die Stiftung Swisstransplant gegen die automatische Spende ausgesprochen.

Für den Aktionsplan will der Bundesrat noch in diesem Jahr mit den Kantonen und den Akteuren im Gesundheitswesen die Schwerpunkte definieren. Die Umsetzung soll bis 2017 erfolgen.

Momentan warten in der Schweiz rund 1100 Personen auf ein Spenderorgan - die Tendenz ist steigend. Im Gegenzug werden nur zwischen 400 und 500 Organe pro Jahr transplantiert. Jährlich sterben bis zu 100 Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Organ erhalten. Laut Swisstransplant ist die Warteliste seit 2005 um 71 Prozent gewachsen.

Frühe Anfrage für Organentnahme

Unabhängig vom Aktionsplan legt der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes vor. Die Vorschläge der Regierung waren in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Künftig sollen Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden. Zudem sollen die engsten Angehörigen bereits wegen einer Organentnahme angefragt werden dürfen, sobald entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden.

(tke/aho/sda)

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