Der Bundesrat hat nun die Verordnung verabschiedet, welche die Details des Härtefallprogramms von Bund und Kantonen regelt. Gemäss dem Papier liegt ein potenzieller Härtefall vor, wenn der Umsatz im Krisenjahr 2020 tiefer als 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt.

Brisant ist der Entscheid zum Mindestumsatz – denn damit werden faktisch die Kleinstunternehmen vom Härtefall-Schirm ausgeschlossen. Die Umsatzhöhe, damit eine Firma einen Antrag auf Härtefall-HIlfen stellen kann, wurde von der Landesregierung auf 100'000 Franken angesetzt – der Bundesrat hat also die Ansprüche verschärft. Im Entwurf waren 50'000 Franken vorgesehen gewesen.   

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Gewerbeverband protestiert

Mit der Erhöhung will der Bundesrat verhindern, «dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden», so die Erklärung.

Der Schweizerische Gewerbeverband plädierte für 30'000 Franken. Der Gewerkschaftsbund wollte die Grenze ganz streichen. In einem Statement bezeichnet der Gewerbeverband SGV die Härtefallregelung des Bundesrats als «inakzeptabel»: Die 100'000-Franken-Grenze führe «de facto zu einem Ausschluss von etwa 50 Prozent der Unternehmen vom Instrument – darunter sind überwiegend Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden.» Der Verband fordert daher eine Korrektur, eine Senkung der Grenze auf 30'000 Franken sei unerlässlich.

Der Skilift-Passus

Auf der anderen Seite beschloss der Bundesrat im Vergleich zum Entwurf auch einige Erleichterungen. So will er auf die Vorgabe verzichten, dass ein allfälliger Covid-Solidarbürgschaftskredit vollständig ausgeschöpft werden muss, bevor die Härtefall-Hilfe greift. Auch sollen die Kantone nun gleichzeitig Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge an ein Unternehmen ausrichten können – im Entwurf war keine Kumulation vorgesehen gewesen.

Unternehmen, die zu einem Teil Gemeinden oder Kantonen gehören, sollen weiterhin nur dann Härtefallhilfe beantragen können, wenn die Staatsbeteiligung weniger als 10 Prozent beträgt. Allerdings: Anspruchsberechtigt sind auch Unternehmen, die zu mehr als 10 Prozent im Besitz von kleineren Gemeinden mit weniger als 12’000 Einwohnern sind; wobei der Bundesrat als Beispiel Skilifte oder Sesselbahnen im Besitz von Berggemeinden nennt.

Im Hintergrund steht, dass Firmen, die speziell stark von der Corona-Krise getroffen sind, vom Staat mit 1 Milliarde Franken gestützt werden sollen. Wenn das Parlament dem Paket in der Wintersession zustimmt, bezahlt der Bund 680 Millionen Franken, die Kantone tragen 320 Millionen Franken bei.

(val/gku/rap)