Die Schweiz wird vor einem internationalen Schiedsgericht auf Schadenersatz verklagt. Das bestätigte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag in der Fragestunde des Nationalrats. Wer Ansprüche an die Schweiz stellt und aus welchen Gründen, hielt sie jedoch geheim.

Verschiedene Medien hatten im Februar über das Verfahren berichtet. Drei Mitglieder der SP-Fraktion wollten daraufhin vom Bundesrat den Namen der Klägerschaft, den Grund für die Klage und die Höhe einer allfälligen Zahlung erfahren. Bei Sommaruga bissen sie jedoch auf Granit.

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Die Justizministerin bestätigte zwar, dass die Schweizer Behörden im April 2014 über das Vorliegen einer Streitsache informiert worden seien. Das Schreiben verweise auf ein Investitionsschutzabkommen. Die Anspruchssteller behaupteten, dass ihre Rechte verletzt worden seien, und verlangten Schadenersatz.

Das Investitionsschutzabkommen enthalte ein stehendes Schiedsangebot, das die Schweiz nicht einseitig zurücknehmen könne, sagte Sommaruga. Dieses könne ein Investor mit der Einreichung einer Schiedsklage annehmen. Damit kann er die Schweiz direkt vor das Schiedsgericht, das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington, ziehen.

Das kann laut Sommaruga frühestens nach Ablauf einer zwölfmonatigen Konsultationsfrist, also im April 2015, geschehen. Wenn die Schweiz bestreiten wolle, dass die erhoben Vorwürfe unter das Abkommen fielen, müsse sie dies vor dem Schiedsgericht tun. Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die Schweiz in dem Verfahren zu vertreten. «Aus prozesstaktischen Gründen können zur Zeit keine weiteren Angaben gemacht werden», sagte Sommaruga.

Wachsende Kritik an Investitionsschutzabkommen

Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge. Sie schützen die Investitionen von ausländischen Personen und Unternehmen, unter anderem gegen Diskriminierung gegenüber einheimischen Investoren oder gegen Beeinträchtigungen des Eigentums, etwa durch entschädigungslose Enteignung. Der Zementkonzern Holcim hatte auf diesem Weg von Venezuela 650 Millionen Dollar für die Enteignung einer Tochtergesellschaft erstritten.

Die Schweiz hat mehr als 120 bilaterale Investitionsschutzabkommen geschlossen. Das macht sie für Investoren attraktiv und schützt zugleich Schweizer Direktinvestitionen. Die Abkommen geraten jedoch zunehmend unter Beschuss, beispielsweise weil sie zu Ansprüchen bei einer Verschärfung von Umweltauflagen führen können.

Hinzu kommt die fehlende Transparenz der Verfahren. Ende Januar hat der Bundesrat darum das UNO-Transparenzübereinkommen genehmigt. Dieses sieht vor, dass alle wesentlichen Verfahrensschritte, sowie Anordnungen und Entscheide des Schiedsgerichts grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Bundesrat will das Abkommen dem Parlament noch vor Ende Jahr vorlegen. Bisher ist die Schweiz noch nie aus einem Investitionsschutzabkommen schiedsgerichtlich belangt worden.

(sda/chb)