Der Bundesrat will bei den relevanten Akteuren den Puls zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU nehmen, und zwar persönlich. Er hat sich dafür entschieden, die Akteure zu Treffen mit Vertretern der Regierung einzuladen.

Am 7. Dezember hatte der Bundesrat vom Verhandlungsergebnis Kenntnis genommen – und von der Tatsache, dass die EU die Verhandlungen als abgeschlossen betrachtet. Er beauftragte die zuständigen Departemente, Konsultationen durchzuführen.

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Am Mittwoch hat der Bundesrat nun die Modalitäten für die Konsultation festgelegt. Es handle sich nicht um eine Vernehmlassung im Sinne des Gesetzes, sondern um direkte Treffen und Kontakte, um die Standpunkte der betroffenen Kreise einzuholen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Konsolidierte Position erarbeiten

Das Ziel sei es, «interaktive Diskussionen» über die Vor- und Nachteile des Abkommensentwurfs zu führen und eine konsolidierte Position in Bezug auf die offenen Punkte zu erarbeiten. Der Bundesrat erwartet von den Teilnehmenden nach den Gesprächen eine schriftliche Rückmeldung.

An den Treffen werden jeweils ein bis drei Mitglieder des Bundesrates anwesend sein: Aussenminister Ignazio Cassis, Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Bundespräsident Ueli Maurer. Daneben werden Staatssekretär Roberto Balzaretti und weitere Fachpersonen teilnehmen.

Auch Bundespräsident involviert

Konsultiert werden die Aussenpolitischen Kommissionen und die Wirtschaftskommissionen des Parlaments, die Konferenz der Kantonsregierungen, die politischen Parteien mit Fraktionsstärke, die Sozialpartner, die Wirtschaft und die Wissenschaft. Andere Interessierte können sich schriftlich äussern.

Beim Treffen mit den Kantonsvertretern sowie jenem mit allen Parteivertretern werde der Bundespräsident anwesend sein, sagte Balzaretti vor den Medien. Die Treffen finden zwischen Februar und Mitte März statt. Für die Konsultation der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates steht das Datum bereits fest. Diese findet am 11. und 12. Februar statt.

Resultat im Frühjahr

Die zuständigen Departemente sollen den Bundesrat im Frühling über das Ergebnis der Konsultationen informieren und ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.

Der Bundesrat wolle im Mai wissen, ob das Abkommen gut genug sei, um es zu paraphieren und zu unterzeichnen, sagte Balzaretti auf Fragen vor den Medien. Der Bundesrat selbst hat sich zu dieser Frage nicht festgelegt. Er stellte im Dezember fest, er sei mit grossen Teilen zufrieden, aber nicht mit allem.

Türe nicht verschlossen

In diesem Sinne wollen die Bundesratsmitglieder gemäss Balzaretti in den Treffen mit den Akteuren auch nicht für das Abkommen werben. Zu den Optionen nach der Konsultation hielt Balzaretti fest, das hänge vom Ergebnis ab. Neben "Ja, bravo" und "Nein, danke" gebe es viele Möglichkeiten dazwischen. Man müsse indes davon ausgehen, dass Nachverhandlungen nicht möglich seien.

Die EU habe zwar auch gesagt, die Türe sei geschlossen, aber nicht verschlossen. Für neue Verhandlungen bräuchte es jedoch neue Mandate. Deshalb gelte es nun vor allem das anzuschauen, was auf dem Tisch liege. Daran haben aus Sicht Balzarettis auch die jüngsten Entwicklungen zum Brexit nichts geändert.

Drohung kein Bluff

Die Drohung der EU, im Falle eines Neins der Schweiz nicht nur keine neuen Marktzugangsabkommen abzuschliessen, sondern auch die bestehenden bilateralen Verträge nicht zu aktualisieren, hält Balzaretti nicht für einen Bluff. Brüssel sei imstande, etwas aus prinzipiellen Gründen zu entscheiden, auch wenn es nicht den Interessen der EU entspreche, stellte er fest.

Geeinigt haben sich die Schweiz und die EU über den Geltungsbereich des Abkommens. Dieses soll nur für fünf aktuelle und allfällige neue Marktzugangsabkommen gelten. Grundsätzliche Einigkeit besteht auch über die institutionellen Mechanismen der Rechtsübernahme, der Überwachung, der Auslegung und der Streitbeilegung vor einem Schiedsgericht.

Umstrittener Lohnschutz

Nicht zufrieden ist der Bundesrat mit jenem Teil, der den Lohnschutz betrifft. Die EU beurteilt den Schweizer Lohnschutz als unverhältnismässig und erwartet, dass die Schweiz die einschlägigen EU-Richtlinien übernimmt.

Einige Elemente der Flankierenden Massnahmen würden zwar garantiert, das heisst von künftigen Rechtsentwicklungen ausgenommen. Dazu gehören eine eingeschränkte Voranmeldefrist, eine Kautionspflicht für fehlbare Firmen und eine Dokumentationspflicht für Selbstständige. Doch der Lohnschutz würde sich künftig auf EU-Recht stützen. Gemäss dem vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus könnte der Europäische Gerichtshof damit Schweizer Massnahmen überprüfen.

Für die Konsultation wurde der französische Text des Abkommens ins Deutsche und Italienische übersetzt. Zudem wurde ein erläuterndes Dokument in den drei Amtssprachen ausgearbeitet.

(sda/bsh)