Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung will den Kantonen verbieten, Ehepaare als wirtschaftliche Einheit gleichmässig zu besteuern. Das schafft Ungerechtigkeiten und steht im Widerspruch zum Sozialversicherungsrecht. Wird die Vorlage angenommen, drohen den Kantonen lange sozial- und steuerpolitische Auseinandersetzungen.
1997 wurde in der AHV das Splitting eingeführt: Innerhalb einer Ehe werden die Beiträge des Partners oder der Partnerin an die erste Säule auf beide Partner aufgeteilt. Unabhängig davon, wie sich das Paar die Kindererziehung oder die Erwerbstätigkeit aufteilt, wird beiden Partnern ein Beitrag an die Altersvorsorge entrichtet. Auch die Erziehungsgutschriften werden auf beide aufgeteilt.
Die Einführung des Splittings wurde als sozial- und gleichstellungspolitischer Fortschritt gefeiert. Zu Recht. Dadurch hat sich die Altersvorsorge für die weniger verdienenden Partner deutlich verbessert. Meistens sind das noch immer die Frauen. Sie verdienen im Durchschnitt weniger als die Männer, und sie nehmen sich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Deshalb würden vom Zivilstand unabhängige Regelungen in der AHV die Stellung der Frauen in der Altersvorsorge deutlich verschlechtern.
Der Gastautor
Serge Gaillard ist Ökonom und ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Ein weiterer sozial- und gleichstellungspolitischer Fortschritt erfolgte mit den Verschärfungen im Scheidungsrecht. Seit 2000 muss das in den Ehejahren angesparte Alterskapital der zweiten Säule bei einer Scheidung grundsätzlich auf die beiden Partner aufgeteilt werden. Auch das führt zu einer besseren Absicherung der Frauen im Rahmen der zweiten Säule und zu einer Verminderung der noch immer grossen Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei den Renten der Pensionskassen.
Mit diesen Regelungen tragen die Sozialversicherungen der Tatsache Rechnung, dass die Ehepartner sich gegenseitig unterstützen und die wirtschaftliche Mitverantwortung für ihren Partner oder ihre Partnerin übernehmen. Die Ehe ist auch eine Wirtschaftsgemeinschaft.
Mit der Vorlage über die Individualbesteuerung wird der Rückwärtsgang eingeschaltet. Die Ehe soll nicht mehr als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet werden. Die Einkommen sollen individuell versteuert werden, ohne Rücksicht darauf, wie viele erwachsene Personen vom Einkommen leben müssen. Wegen der Progression führt das dazu, dass bei gleichem Haushaltseinkommen Paare mit nur einem Einkommen viel höhere Steuern bezahlen, als wenn beide Partner die Hälfte des Einkommens verdienen. Es wird so getan, als ob die erwerbstätige Person im Haushalt das ganze Einkommen für sich verwenden könnte. Damit wird die Steuerbelastung abhängig von der Arbeitsteilung innerhalb der Familie. Wegen der Progression werden Ehepaare mit einem Einkommen oder mit einem grossen Unterschied zwischen den beiden Einkommen deutlich stärker belastet als solche mit zwei etwa gleich hohen Einkommen.
Heute achten die Kantone darauf, dass Ehepaare mit gleichem Einkommen und gleich vielen Personen, die davon leben müssen, ungefähr den gleichen Steuerbetrag bezahlen müssen. Es ist nicht relevant, wer in der Familie welchen Anteil des Erwerbseinkommens erwirtschaftet und wie die Kinderbetreuung auf die Partner aufgeteilt ist. Die Steuerbelastung ist allein von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Ehepaares abhängig. Um dieses Ziel zu erreichen und eine Gleichbehandlung möglichst auch unabhängig vom Zivilstand zu ermöglichen, wenden die Kantone verschiedene Modelle an. Die Einkommen können wie bei der AHV ganz oder teilweise gesplittet werden. Oder bei der Bestimmung des Steuersatzes werden getrennte Tarife für Ehepaare verwendet, oder es wird die Haushaltsgrösse berücksichtigt.
Die Vorlage über die Individualbesteuerung will den Kantonen diese Splitting- und Teilsplittingmodelle sowie die unterschiedlichen Tarife verbieten. Das gemeinsame Einkommen könnte nicht mehr auf die Ehepartner aufgeteilt werden. Damit würde ein sozialpolitischer Rückschritt drohen. Den Kantonen würden bei einer Annahme der Vorlage im Wesentlichen zwei Möglichkeiten verbleiben: Entweder sie besteuern Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit geringem Zweiteinkommen viel stärker als Ehepaare mit zwei gleich hohen Einkommen. Damit würden sie eine Ungleichbehandlung zwischen Ehepaaren mit gleichen Gesamteinkommen und unterschiedlicher Arbeitsteilung schaffen. Begünstigt würden vor allem Akademikerpaare mit zwei hohen Einkommen. Benachteiligt würden Haushalte mit einer eher traditionellen Arbeitsteilung oder solche, in denen die Partnerin einen tieferen Lohn bezieht als ihr Partner.
Wollen die Kantone unter dem Regime der Individualbesteuerung diese Ungleichheiten vermeiden, könnten sie auch versucht sein, die Steuerprogression zu vermindern. Im Extremfall einer proportionalen Besteuerung käme es für die Gesamtbelastung nicht darauf an, wie sich die Einkommen auf die zwei Partner verteilen. Die Verminderung der Progression begünstigt aber vor allem Haushalte mit einem hohen Einkommen.
Beide Lösungen sind unbefriedigend. Deshalb werden die nächsten zehn Jahre von heftigen sozial- und steuerpolitischen Auseinandersetzungen in den Kantonen geprägt sein, falls die Bevölkerung der Individualbesteuerung zustimmt.

