Demnächst stimmen wir über die Individualbesteuerung ab. Sie will die heute teilweise existierende «Heiratsstrafe» abschaffen. Gleichzeitig schafft sie aber ausgeprägte Ungleichbehandlungen zwischen Ehepaaren, je nachdem, in welchem Ausmass sie zum gemeinsamen Haushaltseinkommen beitragen.
Die Ungleichbehandlungen können krass ausfallen. Für das gleiche Haushaltseinkommen von 150’000 Franken kann neu die Steuerbelastung für ein Paar mit zwei Kindern zwischen 517 und 5700 Franken betragen, je nach Arbeitsteilung in der Familie. Eine solche Ungleichbelastung widerspricht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Genau das hat auch das Bundesgericht in seinem häufig erwähnten Urteil von 1984 festgehalten. Allerdings zitieren die Befürworter der Individualbesteuerung nur andere Passagen aus dem gleichen Gerichtsurteil. Damit verschweigen sie, dass die neue Vorlage den vom Bundesgericht erarbeiteten Kriterien nicht genügt.
Der Gastautor
Serge Gaillard ist Ökonom und ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Die Befürworter versprechen positive Effekte auf die Beschäftigung. Diese sind gering. Der Bundesrat spricht von rund 6800 zusätzlichen Vollzeitstellen, wenn nur die Bundesvorlage berücksichtigt wird. Mit den kantonalen Reformen sollen es rund 20’000 sein, wobei diese Aussage spekulativ ist, weil niemand weiss, wie die Kantone die Reform umsetzen werden. Auch das wären aber nur gerade 0,5 Prozent der Beschäftigten. Solche unwesentlichen Arbeitsmarkteffekte können die neuen Ungleichbehandlungen nicht rechtfertigen.
Die Befürworter sprechen gerne von einem modernen Familienbild. Mit der Reform würde das Steuerrecht den gesellschaftlichen Realitäten angepasst. Sie übersehen dabei zwei Punkte: Erstens sind die Einkommen zwischen den Partnern auch in Zweiverdienerehen ungleich verteilt. Laut Bundesamt für Statistik beträgt bei rund 40 Prozent der Paare der Anteil eines Partners am Haushaltseinkommen nicht mehr als 25 Prozent. Das ist auch der Grund, wieso mit der Individualbesteuerung rund 150’000 Personen in Einverdienerehen und 320’000 Personen in Zweiverdienerehen mehr Steuern bezahlen müssten. Die Befürworter übersehen, dass es eine Minderheit ist, die in einer Ehe mit zwei hohen Einkommen lebt.
Zweitens wird im Sozialversicherungsrecht die Familie als wirtschaftliche Gemeinschaft betrachtet. 1997 wurde in der AHV das Splitting eingeführt. Innerhalb der Ehe werden die Beiträge an die erste Säule auf beide Partner aufgeteilt, unabhängig davon, wie sich das Paar die Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung aufteilt. Das in den Ehejahren angesparte Alterskapital wird seit 2000 bei einer Scheidung grundsätzlich auf beide Partner aufgeteilt. In all diesen Fällen wird die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet. Eine Abkehr von dieser Betrachtung wäre ein gleichstellungs- und sozialpolitischer Rückschritt. Auch vor diesem Hintergrund fällt es schwer, die Individualbesteuerung als «Fortschritt» zu bezeichnen.
In der Steuerpolitik muss ständig zwischen verschiedenen Zielen abgewogen werden. Die Belastungsunterschiede zwischen Konkubinats- und Ehepaaren sollten im Durchschnitt nicht zu gross sein. Gleichzeitig sollten Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen und gleich vielen Kindern ungefähr den gleichen Steuerbetrag bezahlen müssen – unabhängig davon, wer in der Familie welchen Anteil des Erwerbseinkommens erwirtschaftet. Beide Ziele können in einem progressiven Steuersystem nicht vollständig erreicht werden. Die Vorlage zur Individualbesteuerung ist extrem, weil sie nur eines der Ziele erreichen will. Die Kantone haben gezeigt, dass mehrheitsfähige Lösungen existieren, die beide Ziele berücksichtigen. Das Bundesparlament sollte eine vernünftigere Lösung vorschlagen. Das wird nur geschehen, wenn die Individualbesteuerung abgelehnt wird.

