FDP-Präsident Philipp Müller ist am Donnerstagabend mit seinem Auto aus noch ungeklärten Gründen in Lenzburg AG auf die Gegenfahrbahn geraten. Dabei kam es zu einer Kollision mit einer 17-jährigen Rollerfahrerin. Diese erlitt schwere Verletzungen.

Der Unfall ereignete sich gemäss Polizeiangaben vom Freitag um 17.15 Uhr auf der Seonerstrasse. Auf der geraden Strecke beim Schwimmbad geriet der Autofahrer über die Fahrbahnmitte hinaus und kollidierte mit der Richtung Seon fahrenden Motorradlenkerin.

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Schwere Verletzungen

Die junge Frau kam zu Fall und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Drittpersonen leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Rettungskräfte. Später musste das Unfallopfer mit einem Rettungshelikopter in ein Spital überführt werden.

Der 63-jährige Autofahrer blieb beim Unfall unverletzt, schrieb die Aargauer Kantonspolizei in ihrer Mitteilung vom Freitag. Polizeisprecher Roland Pfister bestätigte Angaben der Online-Ausgabe der «Aargauer Zeitung», wonach es sich beim Autofahrer um den Präsidenten der FDP Schweiz handelt.

FDP: Kein Alkohol getrunken

Die FDP bestätigte den Unfall in einer Mitteilung. Müller sei nicht alkoholisiert gewesen, betonte die Partei.

Der FDP-Mann musste den Führerausweis vorläufig abgeben. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete zur Klärung des Unfallhergangs eine Strafuntersuchung. Die Strasse im Bereich der Unfallstelle blieb mehrere Stunden lang gesperrt.

Stellungnahme Müller

«Beim Verkehrsunfall von Donnerstag 10.09.2015 ist eine junge Frau verletzt worden. Ich bedauere das sehr und hoffe auf ihre möglichst schnelle und komplette Genesung. Das liegt mir persönlich besonders am Herzen und meine Gedanken sind bei ihr», schreibt Müller in einem Communiqué.

Müller hält erneut fest, dass am Unfallort ein Alkoholtest gemacht wurde. Dieser habe ergeben, dass er mit 0,00 Promille unterwegs war. «Ich habe nicht telefoniert oder am Handy manipuliert, was nach dem Unfall durch eine erste Handy-Kontrolle im Beisein der Polizei bestätigt wurde. Ebenso war ich auch nicht anderweitig abgelenkt, und gemäss den heutigen Erkenntnissen liegen keine Anhaltspunkte für eine unangemessene oder überhöhte Geschwindigkeit vor», schreibt Müller weiter.

(sda/mbü/gku/ise)