Eine Milliarde für die Härtefälle, Kurzarbeitsentschädigung auch für befristete Arbeitsverhältnisse und 115 Millionen als à-fonds-perdu-Beiträge für professionelle und semiprofessionelle Sportclubs. Mit diesen Massnahmen reagiert der Bundesrat auf die zweite Welle.

Besonders vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen sollen mit der Härtefall-Regelung unterstützt werden. Für diese Härtefälle sieht der Bundesrat statt nur 400 Millionen Franken neu eine Gesamtsumme von 1 Milliarde Franken vor. Dies teilte er am Mittwoch mit.

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Der Bund übernimmt ein Grossteil

Der Anteil des Bundes an der Hilfe für die Härtefälle beträgt bis 400 Millionen Franken 50 Prozent (200 Millionen Franken) und danach 80 Prozent (480 Millionen Franken).

Damit übernimmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten.

Die Details werden in der Verordnung geregelt, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft treten wird.

Bei der Kurzzeitentschädigung wird der Anspruch auch auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt. Die Karenzfrist wird aufgehoben.

Hintertür für Kreditprogramm

Ein neues Kreditprogramm über die Banken lehnt der Bundesrat ab, wie die «Handelszeitung» hatte. Die Begründung lautet, die Situation sei jetzt eine andere als während der ersten Welle.

Um dennoch rasch reagieren zu können, falls sich die Lage verschlechtert, beantragt der Bundesrat vom Parlament die Möglichkeit zu erhalten, dies in Eigeninitiative umgehend zu tun, falls es nötig würde.

Bussen für Maskenverweigerer

Ein weiteres Detail der Bundesratssitzung: Wer keine Maske trägt, soll künftig wieder Busse zahlen. Dafür beantragte der Bundesrat eine Änderung des Covid-19-Gesetzes in Bezug auf die Ordnungsbussen. Wie im Frühjahr soll mit 100 Franken bestraft werden können, wer sich nicht an die Maskentragepflicht hält. Die Höhe der Bussen in der Schweiz im Verhältnis moderat im Vergleich zum Beispiel zu Italien, wo bei Verstössen harte Sanktionen folgen.

Auf die Frage nach den Gründen sagte Ueli Maurer: «Je besser wir uns verhalten, umso schneller können wir Massnahmen wieder abbauen. Vielleicht hilft manchmal eine Busse. Wir sorgen damit für Ordnung - das wollen wir zum Ausdruck bringen. Wenn wir die Zahlen nicht runterbringen, ist alles nichts.»

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Hilfe für den Sport

Professionellen und halbprofessionellen Sportclubs will der Bundesrat neben Darlehen neu auch à-fonds-perdu-Beiträge zukommen lassen. Bis zu 115 Millionen Franken der für Darlehen im Jahr 2021 eingestellten 175 Millionen Franken sollen à-fonds-perdu geleistet werden können. Darlehen sollen weiterhin möglich sein.

Der Bundesrat will den Klubs bis zu zwei Drittel der entgangenen Ticket-Einnahmen entschädigen. Grundlage sind die Zahlen aus der Saison 2018/19. Das ist allerdings an Auflagen geknüpft: Spielerlöhne müssen «nachhaltig gekürzt» werden, wie es hiess. Auf Dividenden muss verzichtet werden.

Weiter müssen die Klubs ihre Junioren- und auch die Frauenförderung auf dem bisherigen Niveau belassen und transparent über die Verwendung der Gelder informieren.

(awp/mbü/me)