Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Konkret heisst das:

  • Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden – und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Gemeint damit sind etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch Kundgebungen. Bedingung ist, dass jeweils Schutzkonzepte vorhanden sind. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein.
  • Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem engem Körperkontakt wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt.
  • Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt.
  • Ferienlager für Kinder und Jugendliche werden wieder möglich – ab 6. Juni und mit entsprechenden Schutzkonzepten. «Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen», schreibt die Regierung. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.
  • Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr.
  • Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen.
  • Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.
  • Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum sind mit entsprechendem Schutzkonzept ab dem 1. Juni wieder zulässig. 
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Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 übers weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen entscheiden. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.

Und Bars, Discos, Nachtclubs?

In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich.

Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend.

Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.

Der Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen wird ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese können aber auch die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen.

Zum Thema Home Office bleibt der Bundesrat bei den Empfehlungen: Man solle, wo möglich, weiterhin zuhause arbeiten, insbesondere auch um Spitzenauslastungen im öffentlichen Verkehr zu vermeiden. Vor allem auch bleiben die Arbeitgeber in der Pflicht, gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen.
 

(rap)