Kantons- und Stadtpolizei Zürich haben am Dienstag im Zürcher Kreis 4 eine Grossaktion gegen Mietzins-Wucher durchgeführt. Sie nahmen den Liegenschaftenbesitzer und drei seiner Mitarbeiter fest. Für alle wurde nun Untersuchungshaft angeordnet. Zudem wurden bei ihnen Hausdurchsuchungen durchgeführt und «beträchtliche Vermögenswerte» sichergestellt.

Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich sowie die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat haben am 20. Oktober in einer grossangelegten, gemeinsamen Aktion umfangreiche Ermittlungen getätigt und in drei Mehrfamilienhäusern in der Stadt Zürich über 120 Bewohner befragt.

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Wohnungen der Vermieter gefilzt

Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Polizei am Wohnort des Hauseigentümers sowie an den Wohnorten von drei Mitarbeitenden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Es konnten beträchtliche Vermögenswerte sichergestellt werden, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mitteilte.

Gemäss Mitteilung sind die vier Beschuldigten am Mittwoch ein erstes Mal staatsanwaltschaftlich befragt worden. Das Zwangsmassnahmengericht habe gestützt auf den Antrag der verfahrensleitenden Staatsanwältin am Donnerstag dann für alle Untersuchungshaft angeordnet, heisst es weiter.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Eigentümer der Liegenschaft und drei seiner Mitarbeitenden ein Verfahren wegen gewerbsmässigen Wuchers eröffnet. Konkret wird ihnen vorgeworfen, mutmasslich Mietzinse, die im offenbaren Missverhältnis zu den vermieteten Wohnungen stehen, verlangt zu haben und dadurch die Notlage der auf die Wohnungen angewiesenen Mieter ausgenutzt zu haben.

Für ein Zimmer mit rund 10 bis 20 Quadratmetern verlangte der Vermieter eine Miete von über tausend Franken pro Monat. Ein Teil der Mietobjekte in den sanierungsbedürftigen Häusern verfügt nur über beschränktes Tageslicht. Viele der Bewohner sind Sozialhilfebezüger.

Langwieriges Verfahren

Das «sehr umfangreiche Verfahren» werde noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst müssten die zahlreichen Befragungen der Mieter sowie das sichergestellte Material ausgewertet und beurteilt werden, heisst es in der Mitteilung.

Die Oberstaatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für alle vier Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt. Bei ihnen handelt es sich um drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 39 und 56 Jahren. Sie stammen aus der Schweiz und dem Libanon.

(sda/chb)