Das Medianalter der Schweizerinnen und Schweizer lag 2023 bei 46 Jahren. Die eine Hälfte der Bevölkerung war jünger, die andere Hälfte älter. 1980 war das Medianalter noch mehr als zehn Jahre niedriger. Die Einschränkung auf die Schweizerinnen und Schweizer ist deshalb relevant, weil diese grossmehrheitlich auch stimmberechtigt sind. Zieht man von der unteren Hälfte die unter 18-Jährigen ab, dürfte das Medianalter der effektiv stimmberechtigten Personen mittlerweile sogar bei deutlich über 50 Jahren liegen. Dies hat profunde Auswirkungen auf die Politik. Um Mehrheiten zu gewinnen, lohnt es sich, politische Anliegen zu vertreten, die für ältere Schweizerinnen und Schweizer attraktiv sind. Ein Beispiel dafür ist die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter», welche die 13. AHV-Rente brachte. Nachbefragungen haben ergeben, dass die Senioren – durchaus im eigenen Interesse – mehrheitlich für den AHV-Ausbau stimmten, während die 18- bis 39-Jährigen eher ablehnend waren. Erfolgreiche Politik bedeutet also zunehmend, die Interessen und Anliegen der älteren Generation zu vertreten. Es ist daher nicht erstaunlich, dass sich politische Parteien auf das Wohl dieser Altersgruppe fokussieren. Neustes Beispiel dafür ist die Initiative der Mitte-Partei mit dem Titel «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!», welche die Plafonierung der Ehepaarrenten in der AHV aufheben will. Es ist absehbar, dass allein aufgrund der Altersarithmetik auch dieses Anliegen eine Mehrheit finden dürfte.
Der Gastautor
Boris Zürcher war bis Ende 2024 Direktor für Arbeit beim Seco und ist regelmässig Gastautor der Handelszeitung.
Ende des Monats steht wiederum eine Abstimmung an, bei welcher der Altersgradient eine entscheidende Rolle spielen dürfte: die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts. Die Diskussionen um den sogenannten Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung reichen mindestens bis zur Jahrtausendwende zurück. Damals war die Stimmbevölkerung allerdings noch jünger, weshalb die Erfolgsaussichten für das Anliegen entsprechend verhaltener waren. Das könnte sich nun im Zuge der fortgeschrittenen Alterung der Stimmbevölkerung ändern. Von der Abschaffung des Eigenmietwerts würden nämlich vor allem ältere, schuldenfreie Immobilienbesitzer profitieren, die ihre Immobilie selbst nutzen.
Die Vorlage leistet weder einen Beitrag zur Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz noch zur Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Vielmehr bewirkt sie lediglich eine Umverteilung. Diese geht von den Immobilienbesitzern zulasten des Rests der Bevölkerung sowie der jungen Generation. Bei den gegenwärtigen Immobilienpreisen muss eine junge Familie schon mit einem goldenen Löffel im Mund geboren worden sein, um eine Immobilie ohne Fremdkapital zu erwerben.
Der steuerliche Schuldzinsabzug für die Hypothek und der Unterhaltsabzug sind daher essenziell, um diese Investition stemmen zu können. Zwar sollen Schuldzinsen beim Neuerwerb einer selbst genutzten Immobilie über eine gewisse Zeit begrenzt zugelassen werden, Unterhalts- oder Sanierungsaufwendungen werden hingegen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein. Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung benachteiligt somit junge Neuerwerber und privilegiert ältere Immobilienbesitzer, die ihre Hypothek vollständig abbezahlt haben. Dass es sich beim Anliegen um eine reine Umverteilungsvorlage handelt, zeigen schliesslich die erwarteten Einnahmeausfälle für Bund und Kantone in der Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken.
Die demografische Entwicklung mit einer fortschreitenden Alterung und zunehmenden Langlebigkeit der Bevölkerung wird nicht nur die Altersvorsorge, sondern die Generationensolidarität ganz allgemein belasten. Es ist daher völlig unnötig, diese durch solche Vorlagen zusätzlich zu gefährden.