Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) soll auf 6 Prozent sinken. Im Gegenzug wird die Altersvorsorge von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen verbessert.

Das gaben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen am Dienstag bekannt. Nach dem Scheitern der letzten Rentenreform an der Urne hatte der Bundesrat die Sozialpartner beauftragt, einen Kompromiss auszuhandeln. Auch in der abgelehnten Reform war die Senkung des Mindestumwandlungssatzes geplant gewesen. Der Ausgleich hätte in erster Linie bei der AHV stattfinden sollen. Diese Vermischung trug 2017 zum Scheitern der Vorlage an der Urne bei.

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Der Bundesrat arbeitet inzwischen an einer neuen AHV-Reform, die er demnächst dem Parlament vorlegen will. Parallel dazu liegt nun auch der Vorschlag der Sozialpartner für die 2. Säule vor. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent führt zu einer Rentenkürzung von 12 Prozent.

Pensionskassen fordern diesen Schritt seit Jahren, weil die Rentenversprechen nicht mit den vorhandenen BVG-Altersguthaben gedeckt werden können. Jedes Jahr müssen daher mehrere Milliarden Franken aus dem überobligatorischen Bereich abgezogen werden.

Frauen profitieren

Die Gewerkschaften haben die Senkung des Mindestumwandlungssatzes jedoch zweimal erfolgreich an der Urne bekämpft. In den vorliegenden Kompromiss eingewilligt haben sie dank umfangreicher Verbesserungen für Teilzeitangestellte, Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und damit insbesondere für Frauen.

Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, soll halbiert werden, wie es in einer Mitteilung der Sozialpartner heisst. Das führt zu einem höheren versicherten Verdienst, wovon insbesondere Teilzeitbeschäftigte profitieren. Weiter werden die Lohnbeiträge so angepasst, dass die Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmende deutlich sinken.

Heute betragen die Altersgutschriften 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und 18 Prozent für ältere Arbeitnehmende. Künftig sollen sie sich für beide Altersgruppen auf 14 Prozent des versicherten Lohns belaufen. Für jüngere Arbeitnehmende werden die Beiträge im Gegenzug leicht erhöht. Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben

Abzug von 0,5 Prozent

Die Sozialpartner haben sich auch auf einen Rentenzuschlag für künftige Rentnerinnen und Rentner geeinigt. Dieser wird durch einen zusätzlichen Beitrag von 0,5 Prozent auf AHV-pflichtigen Einkommen bis 853‘200 Franken finanziert. Der Rentenzuschlag soll dazu beitragen, das Rentenniveau der Übergangsgeneration zu halten und die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort zu verbessern, wie es in der Mitteilung heisst.

Auf diese Massnahmen haben sich der Arbeitgeberverband sowie die Arbeitnehmerdachverbände Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse geeinigt. Durch die Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen seien die Mehrkosten des Kompromisses insgesamt verhältnismässig, schreiben sie. Der Vorschlag sorge für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und sei damit auch KMU-tauglich.

Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er den Kompromiss dem Parlament vorlegen will. Das letzte Wort dürfte das Volk haben. Widerstand ist programmiert: Der Schweizerische Gewerbeverband trägt den BVG-Kompromiss nicht mit. Die Sozialpartner hoffen aber, dass die Reform spätestens 2022 in Kraft gesetzt werden kann.

(sda/tdr)

Pensionskassen fordern diesen Schritt seit Jahren, weil die Rentenversprechen nicht mit den vorhandenen BVG-Altersguthaben gedeckt werden können. Jedes Jahr müssen daher mehrere Milliarden Franken aus dem überobligatorischen Bereich abgezogen werden.

Frauen profitieren

Die Gewerkschaften haben die Senkung des Mindestumwandlungssatzes jedoch zweimal erfolgreich an der Urne bekämpft. In den vorliegenden Kompromiss eingewilligt haben sie dank umfangreicher Verbesserungen für Teilzeitangestellte, Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und damit insbesondere für Frauen.

Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, soll halbiert werden, wie es in einer Mitteilung der Sozialpartner heisst. Das führt zu einem höheren versicherten Verdienst, wovon insbesondere Teilzeitbeschäftigte profitieren. Weiter werden die Lohnbeiträge so angepasst, dass die Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmende deutlich sinken.

Heute betragen die Altersgutschriften 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und 18 Prozent für ältere Arbeitnehmende. Künftig sollen sie sich für beide Altersgruppen auf 14 Prozent des versicherten Lohns belaufen. Für jüngere Arbeitnehmende werden die Beiträge im Gegenzug leicht erhöht. Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben

Abzug von 0,5 Prozent

Die Sozialpartner haben sich auch auf einen Rentenzuschlag für künftige Rentnerinnen und Rentner geeinigt. Dieser wird durch einen zusätzlichen Beitrag von 0,5 Prozent auf AHV-pflichtigen Einkommen bis 853‘200 Franken finanziert. Der Rentenzuschlag soll dazu beitragen, das Rentenniveau der Übergangsgeneration zu halten und die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort zu verbessern, wie es in der Mitteilung heisst.

Auf diese Massnahmen haben sich der Arbeitgeberverband sowie die Arbeitnehmerdachverbände Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse geeinigt. Durch die Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen seien die Mehrkosten des Kompromisses insgesamt verhältnismässig, schreiben sie. Der Vorschlag sorge für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und sei damit auch KMU-tauglich.

Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er den Kompromiss dem Parlament vorlegen will. Das letzte Wort dürfte das Volk haben. Widerstand ist programmiert: Der Schweizerische Gewerbeverband trägt den BVG-Kompromiss nicht mit. Die Sozialpartner hoffen aber, dass die Reform spätestens 2022 in Kraft gesetzt werden kann.

(sda/tdr)