Während sich die politische Diskussion des Finanzproblems des Bundes aktuell fast ausschliesslich darum dreht, wo und wie viel weniger ausgegeben werden soll, arbeitet die Finanzkommission des Ständerats an einer anderen Idee: Der Bund soll mehr einnehmen, indem die Kantonalbanken endlich fair besteuert werden.
Von 24 Kantonalbanken zahlen heute nur 9 überhaupt Bundessteuern. Der Grund: Nur jene Banken, die als Aktiengesellschaften organisiert sind, gelten steuerrechtlich als Unternehmen auf nationaler Ebene. Der Rest ist davon befreit. Und das, obwohl sie in direkter Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Instituten stehen.
Diese ungleiche Behandlung ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Zum einen verzerrt sie den Wettbewerb gegenüber Banken, die keine Staatsgarantie im Rücken haben. Private Institute müssen Eigenkapital teuer beschaffen, sie tragen das volle Risiko und zahlen selbstverständlich ihre Steuern auf allen Ebenen. Kantonalbanken dagegen geniessen nicht nur eine staatliche Rückendeckung, sondern profitieren zusätzlich von einem steuerlichen Sonderstatus. Das ist kein Markt – das ist ein staatlich verzerrtes Spielfeld.
Zum anderen führt die derzeitige Regelung zu einer Ungleichbehandlung unter den Kantonalbanken selbst. Einige zahlen auf Bundesebene, andere nicht. Einheitliche Regeln? Fehlanzeige. Dabei wäre gerade im föderalen System der Schweiz ein Mindestmass an Kohärenz zentral, um Vertrauen und Berechenbarkeit sicherzustellen.
Die Gastautorin
Jamie Vrijhof-Droese ist Unternehmerin, Verwaltungsrätin, Referentin und Autorin. Sie ist Managing Partner von WHVP, einem Vermögensverwalter mit Fokus auf US-Kundinnen und -Kunden.
Die Staatsgarantie ist ein gewichtiger Punkt. Sie bedeutet letztlich, dass der Steuerzahler haftet, wenn etwas schiefläuft. Diese Sicherheit senkt die Finanzierungskosten der Kantonalbanken. In der Folge erzielen sie höhere Gewinne, die sie wiederum an ihre Kantone ausschütten. Diese Ausschüttungen sind kein Geschenk, sondern eine Quersubventionierung auf Kosten des fairen Wettbewerbs.
Wenn eine Bank durch staatliche Rückendeckung bessere Ratings erhält und keine Bundessteuern zahlt, dann entsteht eine doppelte Wettbewerbsverzerrung: erstens durch tiefere Kapitalkosten, zweitens durch steuerliche Bevorzugung.
Auch der nationale Finanzausgleich (NFA) wird durch dieses Ungleichgewicht beeinflusst. Gewinne der Kantonalbanken, die teilweise auf Privilegien beruhen, fliessen in den NFA ein und verändern die Verteilmechanismen zwischen den Kantonen. So wird aus einem eigentlich solidarischen System ein verzerrtes Verteilungsspiel.
Wenn der Bund jetzt also prüft, wie er Kantonalbanken auf nationaler Ebene besteuern kann, ist das kein Angriff auf den Föderalismus, sondern ein notwendiger Schritt zu mehr Fairness und Transparenz. Alles andere wäre inkonsequent und politisch schwer zu rechtfertigen.
Die Befreiung von der Bundessteuer ist ein Relikt aus Zeiten, in denen Kantonalbanken reine Staatsinstitute waren. Heute agieren sie als marktwirtschaftliche Akteure, machen Gewinne, zahlen Boni und expandieren in neue Geschäftsfelder. Deshalb ist es sachgerecht, dass sie wie alle anderen Banken Bundessteuer zahlen müssen. Das wäre ein Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit, Transparenz und Wettbewerbsgleichheit. Denn Wettbewerb funktioniert nur, wenn sich alle Akteure unter denselben Bedingungen bewegen.
Die Steuerfrage der Kantonalbanken ist ein Gradmesser für die Glaubwürdigkeit des liberalen Rechtsstaats. Wenn der Bund Mut zeigt, die Ungleichheit zu korrigieren, stärkt er das Vertrauen in ein System, das auf Leistung und Verantwortung basiert. Und das ist – gerade in Zeiten knapper Kassen – die beste Investition in unsere Zukunft.