Seit Jahrzehnten diskutieren wir in der Schweiz über die sogenannte Heiratsstrafe. Gemeint ist die steuerliche Mehrbelastung von verheirateten Paaren, vor allem dann, wenn beide Partner erwerbstätig sind. Dass dies einer modernen Volkswirtschaft nicht würdig ist, liegt auf der Hand. Doch statt ideologisch über Familienmodelle zu streiten, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die ökonomischen Fakten.
Die heutige Besteuerung benachteiligt Zweitverdienende systematisch – meist sind das Frauen. Wenn der Zweitverdienst in einem gemeinsam veranlagten Haushalt mit einem deutlich höheren Grenzsteuersatz belegt wird, sinkt der Anreiz zur Erwerbstätigkeit drastisch. Gerade gut qualifizierte Personen, deren Wiedereinstieg volkswirtschaftlich besonders wertvoll wäre, verzichten oft auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt oder reduzieren ihr Pensum stark. Diese Fehlanreize kosten die Schweiz jährlich Tausende von Fachkräften.
Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels ist das ein Luxus, den wir uns nicht mehr leisten können. Die Erwerbsbeteiligung – insbesondere jene von Frauen – zu steigern, ist eine zentrale Voraussetzung für die Sicherung unseres Wohlstands. Die Individualbesteuerung wäre dabei ein wirkungsvolles Instrument: Sie setzt klare Anreize für eigenständige Erwerbstätigkeit und erhöht damit nicht nur das Arbeitsangebot, sondern auch die langfristige wirtschaftliche Eigenständigkeit von Individuen.
Jamie Vrijhof-Droese ist Unternehmerin, Verwaltungsrätin, Referentin und Autorin. Sie ist Managing Partner von WHVP, einem Vermögensverwalter mit Fokus auf US-Kundinnen und -Kunden.
Darüber hinaus führt das heutige System zu einem Bruch mit einem grundlegenden Prinzip der Steuerpolitik: der Besteuerung nach individueller wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Warum sollen zwei Personen mit identischem Einkommen je nach Zivilstand unterschiedlich besteuert werden? Das ist nicht nur systematisch inkonsequent, sondern führt auch zu Verzerrungen im Verhalten, zum Beispiel bei der Entscheidung für oder gegen eine Heirat. Ein Steuersystem sollte möglichst neutral gegenüber Lebensmodellen wirken. Die Individualbesteuerung erfüllt genau diesen Anspruch.
Ein weiterer Vorteil ist die administrative Vereinfachung auf lange Sicht. Zwar verursacht jede Systemumstellung zunächst Aufwand. Doch der heutige Modus, bei dem sich mit jeder Heirat, mit jeder Scheidung oder mit einem Todesfall der steuerliche Status grundlegend ändert, ist langfristig komplizierter und fehleranfälliger. Die Individualbesteuerung würde hier mehr Konstanz und Transparenz schaffen. Auch auf der Ebene der finanziellen Bildung ist ein positiver Effekt zu erwarten: Wer als eigenständige steuerpflichtige Person auftritt, setzt sich eher mit der eigenen Einkommenssituation auseinander. Das stärkt die Finanzkompetenz – ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt für die Gesellschaft insgesamt.
Natürlich wird es in der Umstellung auch Haushalte geben, die künftig etwas mehr Steuern zahlen – insbesondere jene, in denen nur eine Person erwerbstätig ist. Doch das ist kein systematischer Nachteil, sondern Ausdruck davon, dass bisherige Begünstigungen überdacht werden. Entscheidend ist: Das neue Modell schafft mehr ökonomische Effizienz, mehr Chancengleichheit und bessere Anreize für Erwerbsarbeit.
In einer alternden Gesellschaft mit wachsendem Fachkräftemangel und zunehmender finanzieller Belastung der sozialen Sicherungssysteme ist es schlicht nicht mehr tragbar, produktives Potenzial durch steuerliche Fehlanreize zu verschenken. Die Individualbesteuerung ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit – sie ist eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit.


5 Kommentare
Wieder einmal mehr soll eine Vorlage durchgeboxt werden, die unter dem Deckmantel der Gleichstellung (Linke) und der Anreize für höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen (Liberale) vor allem die einkommenststarken Doppelverdiener-Haushalte mit ähnlichem Einkommen der PartnerInnen massiv entlasten soll. Dabei würden solche Familien mit Kindern bei Annahme der Vorlage das Goldlos ziehen: Sie können schon 25000 Fr. für KITA-Kosten steuerlich absetzen und erhalten obendrauf noch Betreuungsgelder von 100 Fr. pro Kind und Wochentag zurück!
Dieses Vorlage ist unserer Geselllschaft und Demokratie nicht würdig. Diese Steuervorlage betreibt Familienpolitik auf dem Buckel der älteren Paare, die ihre Kinder selbst betreut haben resp. noch betreuen -also eine Änderung der Regeln während des Spiels! Sie führt zu massiver Umverteilung zugunsten der einkommensstarken Doppelverdienenden; das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Lebensentwürfe bleibt auf der Strecke. Die unheilige Allianz zwischen linken und rechten politischen Kräften im Establishment gefährdet mit einer Annhame dieser Vorlage m E. zusätzlich den sozialen Frieden in diesem Land. Es ginge sicher auch anders! Daher ein dezidiertes NEIN zur Individualbesteuerung in der vorgeschlagenen Form!
Abgesehen davon, dass es nicht wenige Frauen gibt, die nach der Geburt eine Weile nicht mehr arbeiten WOLLEN, ungeachtet der Anreize, sind in der ganzen Diskussion über die Heiratsstrafe 2 Punkte, die zu wenig diskutiert werden. Auf Kantons- und Gemeindeebene gibt es schon kaum noch eine Heiratsstrafe UND Ehepartner beerben sich gegenseitig ohne Erbschaftssteuern!
Die Abstimmung ist ausschließlich linker Ideologie geschuldet. Die Steuern sind in der Schweiz im normalen Bereich nicht so hoch, dass sie irgendjemanden von einem Erwerb abhalten. Die Heiratsstrafe ließe sich auch durch eine Änderung der Verheirateten Tarife, oder eine optionale getrennte Veranlagung ähnlich wie früher in Deutschland vermeiden.
Warum sollte ich für etwas sein, bei dem ich anschliessend mehr Steuern bezahle? Nein, Danke!