Seit Jahrzehnten diskutieren wir in der Schweiz über die sogenannte Heiratsstrafe. Gemeint ist die steuerliche Mehrbelastung von verheirateten Paaren, vor allem dann, wenn beide Partner erwerbstätig sind. Dass dies einer modernen Volkswirtschaft nicht würdig ist, liegt auf der Hand. Doch statt ideologisch über Familienmodelle zu streiten, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die ökonomischen Fakten.
Die heutige Besteuerung benachteiligt Zweitverdienende systematisch – meist sind das Frauen. Wenn der Zweitverdienst in einem gemeinsam veranlagten Haushalt mit einem deutlich höheren Grenzsteuersatz belegt wird, sinkt der Anreiz zur Erwerbstätigkeit drastisch. Gerade gut qualifizierte Personen, deren Wiedereinstieg volkswirtschaftlich besonders wertvoll wäre, verzichten oft auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt oder reduzieren ihr Pensum stark. Diese Fehlanreize kosten die Schweiz jährlich Tausende von Fachkräften.
Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels ist das ein Luxus, den wir uns nicht mehr leisten können. Die Erwerbsbeteiligung – insbesondere jene von Frauen – zu steigern, ist eine zentrale Voraussetzung für die Sicherung unseres Wohlstands. Die Individualbesteuerung wäre dabei ein wirkungsvolles Instrument: Sie setzt klare Anreize für eigenständige Erwerbstätigkeit und erhöht damit nicht nur das Arbeitsangebot, sondern auch die langfristige wirtschaftliche Eigenständigkeit von Individuen.
Jamie Vrijhof-Droese ist Unternehmerin, Verwaltungsrätin, Referentin und Autorin. Sie ist Managing Partner von WHVP, einem Vermögensverwalter mit Fokus auf US-Kundinnen und -Kunden.
Darüber hinaus führt das heutige System zu einem Bruch mit einem grundlegenden Prinzip der Steuerpolitik: der Besteuerung nach individueller wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Warum sollen zwei Personen mit identischem Einkommen je nach Zivilstand unterschiedlich besteuert werden? Das ist nicht nur systematisch inkonsequent, sondern führt auch zu Verzerrungen im Verhalten, zum Beispiel bei der Entscheidung für oder gegen eine Heirat. Ein Steuersystem sollte möglichst neutral gegenüber Lebensmodellen wirken. Die Individualbesteuerung erfüllt genau diesen Anspruch.
Ein weiterer Vorteil ist die administrative Vereinfachung auf lange Sicht. Zwar verursacht jede Systemumstellung zunächst Aufwand. Doch der heutige Modus, bei dem sich mit jeder Heirat, mit jeder Scheidung oder mit einem Todesfall der steuerliche Status grundlegend ändert, ist langfristig komplizierter und fehleranfälliger. Die Individualbesteuerung würde hier mehr Konstanz und Transparenz schaffen. Auch auf der Ebene der finanziellen Bildung ist ein positiver Effekt zu erwarten: Wer als eigenständige steuerpflichtige Person auftritt, setzt sich eher mit der eigenen Einkommenssituation auseinander. Das stärkt die Finanzkompetenz – ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt für die Gesellschaft insgesamt.
Natürlich wird es in der Umstellung auch Haushalte geben, die künftig etwas mehr Steuern zahlen – insbesondere jene, in denen nur eine Person erwerbstätig ist. Doch das ist kein systematischer Nachteil, sondern Ausdruck davon, dass bisherige Begünstigungen überdacht werden. Entscheidend ist: Das neue Modell schafft mehr ökonomische Effizienz, mehr Chancengleichheit und bessere Anreize für Erwerbsarbeit.
In einer alternden Gesellschaft mit wachsendem Fachkräftemangel und zunehmender finanzieller Belastung der sozialen Sicherungssysteme ist es schlicht nicht mehr tragbar, produktives Potenzial durch steuerliche Fehlanreize zu verschenken. Die Individualbesteuerung ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit – sie ist eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit.

