Mit dem Ja des Stimmvolkes zum Ausbau der Filmförderung über Streamingdienste verkleinert die Schweiz ihren Rückstand im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Die neuen Bestimmungen werden laut Alain Berset ab 2024 in Kraft treten. Seit 2018 haben die meisten europäischen Länder eine Umsatzsteuer oder eine Investitionspflicht eingeführt.

Einige Länder wenden beide Instrumente an. Hinter dem Effort des Europäischen Parlamentes von 2018 steckt die Idee, dass Webgiganten gleich wie öffentliche und private Fernsehsender die nationale Filmproduktion unterstützen müssen.

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In Italien sind Video-on-Demand-Dienste verpflichtet, mindestens 20 Prozent ihrer Nettoeinnahmen der europäischen Produktion zuzuweisen. In Frankreich sind es 26 Prozent. Ausserdem erhebt das Nachbarland eine Steuer von zwei Prozent für die einheimische Filmproduktion.

In Spanien beträgt die obligatorische Investition fünf Prozent, was nahe an dem nun in der Schweiz durchgekommenen Ansatz liegt. Streaming-Plattformen sind ebenfalls verpflichtet, 30 Prozent europäische Produktionen zu zeigen. In Portugal, das keine Steuer kennt, liegt die Investitionsquote bei einem Prozent.

In Deutschland zahlen Plattformen mit einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro eine Filmsteuer von 2,5 Prozent, während für kleinere Dienste eine Abgabe von 1,8 Prozent fällig wird. Eine Investitionspflicht wird in Deutschland derzeit diskutiert.

In Finnland, Schweden, Norwegen, Irland und den Niederlanden gibt es eine nicht näher spezifizierte Investitionspflicht. Die Streamingdienste müssen europäische Produktionen im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern, wenn ihnen das möglich ist.

Österreich und das Vereinigte Königreich kennen weder eine Steuer noch eine Investitionspflicht. Belgien oder die Tschechische Republik lassen den Diensten die Wahl zwischen einer Investitions- oder einer Steuerpflicht.

(sda/val)