Herr Arnold, wie erleben Sie Jungunternehmer und Firmengründer bei Themen wie Vorsorge und Steuern?

Firmengründer haben in der ersten Zeit ganz andere Dinge im Kopf: eine Geschäftsidee, die sie vorantreiben, oder ein Projekt, das sie realisieren wollen. Diesen Zielen wird praktisch alles untergeordnet. Kommt hinzu, dass Steuern und Vorsorge nicht unbedingt zu den attraktiven Sujets zählen, sondern eher als notwendiges Übel empfunden werden. Beide Faktoren tragen dazu bei, dass solche Themen schnell einmal in Vergessenheit geraten, vernachlässigt oder laufend aufgeschoben werden. Zudem mussten sich Neuunternehmer in Aufbruchstimmung in der Vergangenheit nicht explizit damit auseinandersetzen, da insbesondere im Vorsorgebereich vieles automatisch über den bisherigen Arbeitgeber abgedeckt wurde. Diese Verantwortung liegt neu einzig und allein beim Unternehmer selbst. Kurz gesagt: Es ist zentral, sich dieser Themen anzunehmen und ihnen den Stellenwert einzuräumen, der ihnen innewohnt.

Dieser Artikel wird Ihnen von UBS präsentiert.
Was kann denn schon geschehen?

Beispiel Vorsorge: Wer sich selbstständig macht und seine Vorsorge nicht umsichtig regelt oder über die Familie abgesichert ist, wird im Unglücksfall ein düsteres Bild antreffen. Die finanzielle Absicherung beschränkt sich bei einer alleinstehenden Person auf die Leistungen der 1. Säule (AHV/IV). Im besten Fall sind das derzeit rund 28 000 Franken pro Jahr.

Was raten Sie ehemaligen Angestellten: Soll man das angesparte Vorsorgevermögen ins Unternehmen investieren oder auf die Seite legen?

Wer ein Einzelunternehmen gründet, kann sein Vorsorgevermögen aus der 2. Säule und der Säule 3a grundsätzlich als Startkapital einsetzen, bei einer AG oder einer GmbH geht das nicht. Da ein eigenes junges Unternehmen immer gewissen Risiken ausgesetzt ist, empfehle ich, einen Bezug von Vorsorgekapital nur mit Zurückhaltung und mit viel Bedacht anzugehen.

Weder Unfallversicherung noch 2. Säule sind für Selbstständige Pflicht, kosten aber einiges ...

... und die Gegenleistung in der Form von Invaliden- oder Todesfallleistungen möchte man ehrlicherweise lieber nie erhalten. Vielfach erledigt sich die Sache wegen der Finanzlage denn auch von allein. Dem Bedürfnis nach Absicherung steht ein anderes, sehr relevantes Thema gegenüber: Die finanziellen Mittel sind erstens beschränkt und zweitens will man nach Möglichkeit den Grossteil von dem, was zur Verfügung steht, in sein Vorhaben stecken.

Dass man sich als Unternehmer zunächst einschränkt und Risiken eingeht, ist ja wohl unvermeidlich!

Zweifellos, und das ist grundsätzlich auch richtig so. Aber stellt sich der Erfolg ein, kommt man um die Themen Steuern und Vorsorge nicht mehr herum. Ich rate ausdrücklich dazu, sich schon früh damit zu befassen. Über gute Vorkenntnisse zu verfügen, schützt vor bösen Überraschungen. So kann etwa das Thema Steuern relativ schnell akut werden, wenn die Start-up-Phase vorbei und das Unternehmen auf Erfolgskurs ist.

Warum genau kann es denn zu bösen Überraschungen kommen?

Ein Beispiel: Unternehmer bezahlen unter anderem Vermögenssteuer für ihre Beteiligung. Der steuerbare Unternehmenswert wird bei nicht kotierten Unternehmen aufgrund fehlender Marktpreise im Allgemeinen mit einer Formel aus Ertragswert und Substanzwert errechnet. Im Kanton Zürich etwa gilt heute, dass Start-ups, die in einem skalierbaren Business tätig sind, aber noch keine repräsentativen Geschäftsergebnisse erwirtschaften, weiterhin auf der Basis des Substanzwerts eingeschätzt werden – selbst wenn beispielsweise durch bezahlte Investorenpreise ein eigentlicher, vielfach wesentlich höherer Marktpreis vorliegt. Unterliegen jedoch die betreffenden Unternehmen nach der Aufbauphase nicht mehr dieser steuerlichen Start-up-Betrachtung, schnellt die Vermögenssteuerbelastung oftmals in die Höhe.

Das dürfte weitreichende Folgen haben. Welche?

Das Start-up-Gehalt reicht nicht mehr aus, um die Steuern zu bezahlen, wodurch eine Kettenreaktion ausgelöst werden kann. Die Unternehmer müssen sich in solchen Fällen einen höheren Lohn und eventuell gar Dividenden auszahlen, um die Steuerlast zu bewältigen. Das wiederum entzieht der Firma möglicherweise strategisch notwendiges Kapital und führt auf der privaten Seite zu höheren Einkommenssteuern. Gedanken über die Unternehmerkompensation mittels Lohn oder Dividende, eine steuereffiziente Vorsorgelösung, Einkäufe in die Pensionskasse oder gar eine Wohnsitzverlegung stehen dann im Fokus. Wichtig: Diese Planungsschritte sind eine komplexe Angelegenheit. Was heute Vorteile bringt, kann morgen nachteilig sein. Umfassende und professionelle Beratung ist hier Gold wert!

Unternehmer neigen dazu, Gewinne im Geschäft zu belassen. Ist das richtig?

Das ist vor allem eine Frage des operativen Liquiditätsbedarfs und der strategischen Ausrichtung. Es kann durchaus sinnvoll oder gar notwendig sein, Geschäftsgewinne am Anfang im Unternehmen zu belassen oder zu reinvestieren. Dennoch ist im Laufe der Zeit ein ausgewogener Vermögensaufbau und somit eine saubere Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen unabdingbar. Entsprechend rückt das Thema der Unternehmerkompensation unweigerlich ins Zentrum.

Welche Angebote hält UBS generell für Jungunternehmer bereit?

Wir haben bankseitig ein umfassendes Angebot für sämtliche Firmeninhaber in jeder Unternehmensphase – von der Gründung bis zur Weitergabe. Gerade für Jungunternehmer wurde jüngst UBS Start Business aufgeschaltet: die Plattform für Gründer und Durchstarter.