In jüngster Zeit hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund von Forderungen wie der Konzernverantwortungsinitiative eine breitere Aufmerksamkeit auf dem Schweizer Marktplatz erhalten. Mit der Einführung des indirekten Gegenvorschlags sind grosse Schweizer Unternehmen seit dem 1. Januar 2023 gesetzlich verpflichtet, über Umwelt-, Sozial-, Arbeits-, Menschenrechts- und Korruptionsbelange zu berichten.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Auch für Unternehmen, die noch nicht direkt von der aktuellen Gesetzgebung betroffen sind, gibt es vielfältige Gründe, sich mit der sozialen und ökologischen Berichterstattung auseinanderzusetzen. So erwarten Unternehmen beispielsweise einen Nachweis der Nachhaltigkeitsleistungen von ihren Zulieferern, oder Geldgeber knüpfen ihre Kredite an Nachhaltigkeitskriterien, die es in einem Bericht auszuweisen gilt.

 

Die Qual der Wahl

Einer der ersten Schritte für die soziale und ökologische Berichterstattung ist meist die Auswahl eines Nachhaltigkeitsstandards, der Orientierung für die Erstellung bietet und den Berichten Legitimation sowie Vertrauenswürdigkeit in den Augen der Kundschaft verleiht. Beispiele für Rahmenwerke sind die B-Corp-Zertifizierung, die insbesondere bei B2C-Unternehmen grossen Anklang findet, und der GRI-(Global-Reporting-Initiative-)Standard, der sowohl in Europa als auch in der Schweiz am häufigsten angewendet wird. Der grosse Vorteil des GRI-Standards ist die Kompatibilität mit der europäischen Gesetzgebung. Sie ist in Sachen nichtfinanzielle Berichterstattung viel weitreichender als die hiesige und wird zahlreiche Schweizer KMU in naher Zukunft direkt oder indirekt tangieren.

Durch die Vielfalt der bestehenden Rahmenwerke wird die Auswahl erschwert, denn verschiedene Standards können unterschiedliche Aussagen vermitteln und haben ein unterschiedliches Zielpublikum. Aus diesem Grund lohnt es sich, im Vorfeld zu überlegen, welche Zwecke der Bericht erfüllen soll. Die Vielfalt der Standards erschwert ebenso die Aufgabe der Prüfer, deren Mission es ist, mit ihrer Prüfaussage die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsleistungen zwischen den Unternehmen zu erhöhen.

Die Autoren

Valerian Stalder, Sustainability Services Lead, BDO, Zürich 

Florence Favre, Senior Consultant Sustainability Services, BDO, Zürich.

Sorgfältige Wesentlichkeitsanalyse

Um einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist es wichtig, zu erkennen, welche Themenbereiche am relevantesten sind und wo die bedeutendsten Hebel liegen. Es gilt, Prioritäten zu setzen, um effektiv und konsistent Themen anzugehen, die für ein jeweiliges Unternehmen, für sein Geschäftsmodell und für seine Wertschöpfungskette relevant sind, um konkrete Auswirkungen herbeizuführen. Eine Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht es Unternehmen, die Themen zu identifizieren, die sowohl für das Unternehmen als auch für die Stakeholder von Bedeutung sind.

Eine sorgfältig durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse ist auch für die Prüfung des Berichts zentral und sollte hierzu insbesondere eine ausgewogene Auswahl der Themen bieten.

 

Prüfung in der Schweiz sinnvoll

Trotz aktuell weitgehend fehlender gesetzlicher Prüfpflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz (abgesehen von der Prüfung des Compliance-Management-Systems im Bereich Konfliktmineralien) gibt es gute Gründe für Unternehmen, die Kennzahlen und Informationen, die sie extern kommunizieren, von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen. Denn während sich heute noch die Frage stellt, ob ein Unternehmen und das Erbringen einer Dienstleistung nachhaltig sind, rückt der Fokus des Interesses in naher Zukunft auf die Frage, wie nachhaltig ein Unternehmen ist, beziehungsweise in welcher Qualität es einen Nachhaltigkeitsstandard erfüllt. Die Prüfung erhöht die Glaubwürdigkeit und die Qualität der Berichterstattung und erlaubt nicht zuletzt dem Verwaltungsrat, sich in seiner Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung abzusichern.