Ein Gericht in Turin hat Stephan Schmidheiny zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Es befand ihn am Donnerstag der fahrlässigen Tötung von zwei Personen für schuldig. Die Anwälte des Schweizer Industriellen gehen in Berufung.

Im Prozess ging es um Asbest-Opfer in einer Eternit-Fabrik. Konkret wurde der Fall eines verstorbenen Angestellten des Unternehmens Eternit Italia S.p.a. und einer Anwohnerin verhandelt, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa mitteilte. Der Mann arbeitete in einer Fabrik in Cavagnolo bei Turin, die Frau wohnte in der Nähe.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Die von Schmidheiny geleitete Gruppe Eternit SEG war von 1973 bis zur Pleite 1986 Grossaktionärin der Eternit Italia. «Die SEG hatte der italienischen Eternit SpA in der für das Verfahren relevanten Zeitperiode zwischen 1976 und 1986 Investitionen in Höhe von 86 Milliarden Lire ermöglicht und nie Gewinn aus der italienischen Tochtergesellschaft gezogen», kommentieren die Anwälte das Urteil.

Schmidheiny-Anwälte: «Skandalös»

«Stephan Schmidheiny ist nicht für die Asbest-Tragödie und den Tod der beiden Personen verantwortlich», heisst es im Communiqué des Industriellen. Vielmehr habe sein Wirken zahlreiche Menschen vor einer Asbesterkrankung bewahrt.

Schmidheinys Anwälte bezeichnen das erstinstanzliche Verurteilung als «skandalös». Die Verurteilung entbehre jeder rechtlichen Grundlage: «Während die lokal verantwortlichen Manager vor dem selben Gericht für dieselben Vorgänge freigesprochen wurden und auch in vergleichbaren Fällen Freisprüche erfolgen, soll Stephan Schmidheiny für 4 Jahre in Haft. Offensichtlich gilt in Turin nicht für alle Personen gleiches Recht.»

Foto vor dem Gerichtsgebäude

Eternit-Prozesse in Italien: Ziehen sich seit Jahren hin.

Quelle: Keystone

Festzuhalten sei ausserdem, so die Anwälte, dass das oberste italienische Gericht Stephan Schmidheiny im ersten Eternit-Prozess im Jahr 2014 freigesprochen hatte. «Die heute erfolgte Verurteilung missachtet damit auch fundamentales Menschenrecht. Die Wiederauflage eines durch die Anklage verlorenen Prozesses verstösst gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung, das auch in der italienischen Verfassung verankert ist.»

Staubwerte unter Schmidheiny vermindert

Im Turiner Verfahren wurden die asbestbedingten Todesfälle von zwei Personen behandelt. Gemäss der Anklage standen diese Todesfälle im Zusammenhang mit einer von der Eternit SpA in Cavagnolo betriebenen Asbestzement-Fabrik.

Die als SACA (Società Anonima Cemento Amianto) bekannte Fabrik wurde 1947 ursprünglich als Eternit-Konkurrentin gegründet. 1953 wurde sie von der italienischen Eternit übernommen und als eigenständige Firma innerhalb der Holding geführt. 1982 wurde die Fabrik in Cavagnolo wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen. 1986 ging die italienische Eternit in Konkurs. Schmidheiny übernahm 1976 als 28-Jähriger die Führung der Schweizerischen Eternit-Gruppe SEG von seinem Vater.

Gemäss den vor Gericht vorgelegten Beweisen wurden zu Beginn der Produktion in den 1950er-Jahren praktisch keine Massnahmen zur Verminderung der Staubbelastung vorgesehen. Erste Verbesserungen erfolgten in den 1960er Jahren, wodurch die Staubbelastung erstmals verringert werden konnte. Ab Beginn der Schweizer Periode (1973) sei dann massiv in die Erhöhung der Arbeitssicherheit investiert worden, sagen Schmidheinys Anwälte. Absauganlagen seien installiert, Asbest nur noch in dichten Plastiksäcken transportiert und in geschlossenen Kreisläufen verarbeitet sowie der Einsatz von Gesichtsmasken vorgeschrieben wirden. «Dadurch konnten die Staubwerte erwiesenermassen massiv auf geringste Mengen gesenkt werden.»

36 Jahre Asbest ausgesetzt

Der eine Arbeiter, dessen Todesfall vor Gericht verhandelt wurde, arbeitete von 1955 bis 1981 in Cavagnolo. Er war bereits im ersten Eternit-Verfahren als Opfer aufgeführt. Gemäss den im Verfahren präsentierten medizinischen Unterlagen starb er 2008 mit 82 Jahren an einer Asbestose. Diese Erkrankung der Lunge entsteht durch die Einatmung und Ablagerung von Asbeststaub in den Atemwegen. Die Gefahr einer Erkrankung an Asbestose steigt mit der Höhe der Staubbelastung sowie den Jahren der Asbest-Exposition.

Stephan Schmidheiny

Screenshot eines Youtube-Videos: Stephan Schmidheiny ist der Bruder von LafargeHolcim-Grossaktionär Thomas Schmidheiny.

Quelle: youtube

«Im Verfahren wurde nachgewiesen, dass die krankheitsauslösende Staubbelastung nicht in Zusammenhang mit der Zeitperiode steht, in der die SEG mehrheitlich an der italienischen Eternit SpA beteiligt gewesen war», schreiben Schmidheinys Anwälte. «Trotzdem kam das Gericht zum Schluss, dass Stephan Schmidheiny persönlich für den Tod verantwortlich ist.»

Der zweite Todesfall ereignete sich 2012. Die Arbeiterin wurde 72 Jahre alt. Sie erlag einem Mesotheliom. Als Auslöser dieser seltenen Krebsart gelten Asbestfasern. Bei Mesotheliomen liegt die Latenzzeit zwischen dem Beginn der Exposition gegenüber Asbest und der Tumormanifestation im Mittel bei 35 bis 45 Jahren, mit einer Schwankungsbreite von 15 bis 70 Jahren.

Schmidheiny als «Sündenbock für italienischen Schlendrian»

«Gemäss dem aktuellen Wissensstand der medizinischen Forschung kann der Zeitpunkt der Tumorinitiation (erster Schritt der Tumorentstehung) nicht bestimmt werden. Ausserdem hat die Wissenschaft festgestellt, dass weitere Asbestexposition nach einer Tumorinitiation für die Entwicklung des Krebses irrelevant ist», schreiben Schmidheinys Anwälte. 

Die Verstorbene war nicht bei Eternit angestellt. Sie lebte aber von Geburt an in asbestexponierten Gebieten und arbeitete in den 1960er-Jahren als Coiffeuse. Damals waren Haartrockner mit Asbest isoliert. Im Verfahren habe die Verteidigung nachgewiesen, dass die Verstorbene beim Amtsantritt von Stephan Schmidheiny im Jahr 1976 bereits seit über 20 Jahren an verschiedenen Orten asbestexponiert gewesen war, so die Anwälte. «Dennoch kam das Gericht zum Schluss, dass Stephan Schmidheiny für den Tod von Rita Rondano verantwortlich ist. Das Turiner Gericht konstruiert für die Verurteilung damit einen Kausalzusammenhang, den die Gerichte in allen anderen, vergleichbaren Asbest-Verfahren der letzten Jahre als nicht gegeben ansehen.»

Schmidheiny sei ein «Sündenbock für den italienischen Schlendrian», heisst es weiter – in ungewöhnlich harschen Worten. In Italien verwendeten gegen 1'000 Firmen – darunter zahlreiche staatliche Betriebe – in ihrer Produktion Asbest. Gleichwohl hätte sich der italienische Staat jahrzehntelang um eine Regulierung der Asbestverarbeitung und -verwendung foutiert, so die Verteidigung.

(ise)