Mittlerweile erheben viele Gruppen, die sich bei den Covid-19-Hilfspaketen des Bundesrates benachteiligt fühlen, ihre Stimme: Angestellte, Unternehmer, Startups, Freiberufler oder Berufsgruppen, deren Lohn vor allem auf Provision beruht. Eine spezielle Branche wurde bislang kaum beachtet: Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Physiotherapeuten oder Chiropraktiker. Die Gesundheitsberufe.

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Auf den ersten Blick erstaunt vielleicht, dass ausgerechnet die vielbeklatschten Healthcare-Profis jetzt im wirtschaftlichen Regen stehen. Aber in der Tat gehen die Einnahmen in den Arzt- und Dentalpraxen drastisch zurück: Denn die Mediziner verschieben im Angesicht des Coronavirus möglichst alle Behandlungen auf später. Teils werden die Praxen gleich geschlossen.

Ärzte auf Kurzarbeit

Darauf weist das Fachportal «Medinside» hin. Das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen hält dazu fest: Ärzte, Zahnärzte und andere Gesundheitsfachpersonen haben keinen Anspruch auf «Corona-Erwerbsersatz». Denn hier bestehe nicht – wie die Verordnung für die Notfallzahlungen vorsieht – eine behördlich verordnete Schliessung. Und eine faktische Betriebsschliessung, die auf dringend angezeigte Behandlungen beschränkt sei, genüge für den Anspruch nicht. 

Der Ärzteverband FMH und die Zahnärztevereinigung SSO möchten das nicht hinnehmen. Man sei bei den zuständigen Stellen bei Seco und BSV vorstellig geworden, so die Ärztevereinigung zu «Medinside»: «Die FMH steht in Kontakt mit den Behörden, hat die Interessen und Anliegen der Ärzteschaft eingebracht und hofft, dass eine gute Lösung gefunden werden kann.»

Einzelnen Gesundheits-Anbietern bietet sich ansonsten die Möglichkeit eines Überbrückungskredits oder – im Falle einer Anstellung – Kurzarbeitsgeld für Arbeitnehmer. Mehrere Arztpraxen hätten davon bereits Gebrauch gemacht. 

(rap)