Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen. Die Volksweisheit trifft wohl auch im Fall der beiden Mitarbeiter der Zürcher Kantonalbank zu, die seit 2012 in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt sind. Ihnen wird am 30. November durch einen New Yorker Bezirksrichter das Strafmass verkündet, nachdem sich die beiden Kantonalbanker Mitte August der Verschwörung gegen die USA für schuldig bekannt hatten.

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Von der möglichen Maximalstrafe von einem Jahr Gefängnis dürfte der zuständige Bezirksrichter J. Paul absehen, da sowohl die beiden Strafverteidiger wie der zuständige US-Staatsanwalt Geoffrey S. Berman sich für eine Bewährungsstrafe aussprechen, wie Recherchen der «Handelszeitung» zeigen.

Deutlich höhere Busse

Die Strafe sei «angemessen», schreibt Staatsanwalt Berman nämlich in einer Eingabe ans Gericht, weil die beiden Angeklagten innerhalb der ZKB eine «deutlich unbedeutendere Rolle» gespielt hätten als «viele andere Schweizer Banker, die in den USA angeklagt wurden». Durch die beiden ZKB-Mitarbeiter seien dem US-Fiskus jeweils nicht mehr als 550'000 Dollar entgangen.

Zudem erwähnt Berman explizit die Bemühungen der beiden Schweizer Angeklagten, die US-Justiz bei ihren Ermittlungen gegen die ZKB zu unterstützen. Im Gegenzug habe die Staatsbank versucht, ihre Mitarbeiter davon abzuhalten, zu einem früheren Zeitpunkt mit den US-Behörden zu kooperieren. «Was dazu führte, dass die ZKB eine deutlich höhere Busse zu zahlen hatte.»

Mitte August verpflichtete sich die Zürcher Kantonalbank zur Zahlung einer Busse von 98,5 Millionen Dollar im Rahmen eines Deferred Prosecution Agreement mit dem US-Justizministerium. Die ZKB hatte zu Spitzenzeiten im Jahr 2008 gegen 800 Millionen Dollar an undeklariertem US-Vermögen verwaltet.

Neues Depot suchen

Zeitgleich mit der Steuerbusse der Bank hatten sich die zwei ZKB-Mitarbeiter im Alter von 53 und 60 Jahren, von denen einer mittlerweile pensioniert ist, schuldig bekannt, US- Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Das Schuldeingeständnis erfolgte, nachdem die Banker im November 2016 nach New York gereist waren, um sich der US-Anklage zu stellen. Sie blieben bis im Juli 2017 in den Vereinigten Staaten, um vollumfänglich mit den dortigen Justizbehörden zu kooperieren.

Nun sind die beiden Verteidigungsplädoyers der ZKB-Mitarbeiter zum Strafmass-Entscheid beim New Yorker Gericht schriftlich eingegangen. Sie führen detailliert aus, dass beide Banker wohl lediglich Bauernopfer waren und nichts mit den Management-Entscheiden zu tun hatten, amerikanisches Schwarzgeld aus UBS-Beständen im grossen Stil ins Staatsinstitut einzubuchen.

Stellvertretend hierfür ist die Geschichte von Banker F. , der erst ab Januar 2008 überhaupt wieder für die Zürcher Kantonalbank arbeitete. Für 135'000 Franken im Jahr plus Bonus gab er den «Team Leader» im Kontakt mit externen Vermögensverwaltern (EAM) wie der Neuen Zürcher Bank, die für steuersäumige amerikanische UBS-Kunden eines neue Depot suchten.

Grosse Opportunität für die Staatsbank

Als sogenannter EAM-Teamleiter war F. auf der zweituntersten Hierarchiestufe (Level 4) mit vier Direktuntergebenen (Level 5) – also weit weg von der Teppichetage um den neuen Bankchef Martin Scholl. Zum Zeitpunkt, als der heute Angeklagte F. seine Funktion übernahm, hatte die Kantonalbank bereits eine jahrelange Geschäftsbeziehung mit der Neuen Zürcher Bank als externem Vermögensverwalter.

In seiner Zeit als EAM-Teamleiter eröffnete die ZKB insgesamt 182 Konten für US-Kunden. Davon eröffnete F. allerdings nur sieben eigenhändig, heisst es in der Verteidungsschrift. Zudem hätten seine Vorgesetzten ihn angewiesen, keine Fragen zu möglichen Steuerverbindlichkeiten der amerikanischen Kunden zu stellen.  

Ab Frühjahr 2008 war F. auch Teilnehmer an Sitzungen mit Hansruedi Schumacher, dem damaligen Private-Banking-Chef der NZB. Schumacher versicherte in diesen Treffen den ZKB-Oberen, darunter dem EAM-Abteilungschef (ein Level unter dem damaligen Firmenkunden-Chef Charles Stettler), dass die abschleichenden UBS-Kunden aus USA eine «major opportunity» seien für das Staatsinstitut.

Wiederholter Mahnfinger

Bei zwei Gelegeneheiten im Frühsommer 2008, als die UBS bereits voll ins Visier der US-Justiz geraten war, erkundigte F. bei seinen Vorgesetzten, ob das eigene Geschäft mit vermögenden Amerikanern nicht eine Gefahr für die Staatsbank darstelle. Jedes Mal verneinten die Vorgesetzten und betrieben das Geschäft munter weiter.

F. brachte die Frage erneut im Juli 2008 erneut auf, nachdem die ZKB-eigene Privat-Banking-Abteilung beschloss, das Geschäft mit undeklarierten US-Konten einzustellen. Doch auch dann sahen seine Chefs im Geschäft mit externen Vermögensverwaltern wie der NZB keine Rechtsrisiken aufkommen.

Die Verteidigungsschrift von F. liefert auch gleich die Begründung, weshalb die Vorgesetzten von F. alle kritischen Fragen zur Konformität des US-Geschäfts vom Tisch wischten: Die «Swiss banking culture» sei eben sehr hierarchisch. Es sei doch sehr ungewöhnlich, dass ein Banker ein Rechtsrisiko adressiere und eskalieren lasse. Doch innerhalb von acht Monaten im Einsatz hat F. dies zweimal getan.

Genützt hat dem Kantonsbanker der wiederholte Mahnfinger jedoch nichts. Kaum vier Jahre danach, im Dezember 2012, klagt ihn die US-Justiz, zusammen mit zwei anderen ZKB-Mitarbeitern, an. F.s Strafverteidiger kommentiert dies folgendermassen:  Keine der Führungskräfte der ZKB – die tatsächlich alle kritischen Entscheidungen getroffen haben, auch nachdem das Wissen um die US-Strafuntersuchung gegen die UBS weit verbreitet war – wurden angeklagt.

Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen.