Der Bundesrat will klarer regeln, welches die Rolle der Finanzmarktaufsicht (Finma) bei Regulierungen ist. Er reagiert damit auf Forderungen aus der Politik und der Finanzbranche.

Die Finma war in den letzten Jahren wiederholt wegen ihrer Regulierungstätigkeit in die Kritik geraten. So wurde ihr vorgeworfen, mittels Rundschreiben zu regulieren statt zu informieren.

Die Kritik der Branche an der Finma sei bis zu einem gewissen Grad zu erwarten gewesen, erst recht nach intensiver Regulierung in Folge der Finanzkrise, schreibt der Bundesrat. Er sei sich dessen bewusst und könne die Kritik entsprechend einordnen. Dennoch schlägt der Bundesrat nun klarere Regeln vor. Am Mittwoch hat er eine entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.

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Mehr Absprache mit dem EFD

Die Verordnung regelt die Kompetenzen der Finma in den internationalen Aufgaben und in der Regulierung sowie die Zusammenarbeit zwischen der Finma und dem Finanzdepartement (EFD). Weder die Unabhängigkeit noch die Aufsichtstätigkeiten der Finma würden dadurch tangiert, betont der Bundesrat.

Vertritt die Finma die Schweiz in internationalen Gremien, soll sie ihre Positionierung aber mit dem EFD absprechen müssen. "Die Federführung für die internationale Finanzmarktpolitik obliegt dem EFD", heisst es im Verordnungsentwurf. Im Rahmen ihrer internationalen Aufgaben kann die Finma gemäss dem Verordnungsentwurf zwar Vereinbarungen abschliessen, aber nur rechtlich nicht bindende.

Keine Regulierung mittels Rundschreiben

Weiter will der Bundesrat klarstellen, dass die Finma mittels Rundschreiben keine rechtsetzenden Bestimmungen erlassen, sondern lediglich Transparenz über die Anwendung der Gesetzgebung schaffen darf.

Regulierungen soll die Finma ausschliesslich in Form von Verordnungen erlassen dürfen, sofern sie durch ein Bundesgesetz oder eine Verordnung des Bundesrates zum Erlass von rechtsetzenden Bestimmungen ermächtigt ist. Die Kompetenz ist beschränkt auf den Erlass von Bestimmungen fachtechnischen Inhalts.

Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigen

Bevor sie reguliert, soll die Finma den Handlungsbedarf begründen und dokumentieren. Ferner soll sie zur Erreichung eines bestimmten Ziels jene Variante einer Regulierung verfolgen, die dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit am besten entspricht und am kostengünstigsten ist. Dabei soll sie auch die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes berücksichtigen.

Bestehende Regulierungen soll die Finma periodisch auf ihre Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit hin überprüfen. Bei Regulierungsplänen soll sie die betroffenen Kreise und das EFD von Beginn an informieren und in angemessener Weise einbeziehen. Über nicht öffentliche Informationen zu Finanzmarktteilnehmern soll die Finma dann informieren, wenn es der Aufrechterhaltung der Stabilität des Finanzsystems dient.

Vorstösse im Parlament

Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. August. Mit dem Verordnungsentwurf will der Bundesrat auch Anliegen einer Motion von Martin Landolt (BDP/GL) umsetzen, welche National- und Ständerat angenommen haben. Die Kritik an der Finma hatte eine ganze Reihe von Vorstössen ausgelöst.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates beschäftigte sich ebenfalls damit. Der Verdacht der systematischen Verletzung des Legalitätsprinzips durch die Finma liess sich aus ihrer Sicht aber nicht erhärten. Vereinzelt haben Beaufsichtigte die Anwendung von Rundschreiben auch gerichtlich überprüfen lassen. Die Gerichte stützen in den meisten Fällen die Regulierung der Finma.

(sda/mlo)